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Corona-Ampel steht stabil auf „Grün“: Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg macht für Lüchow-Dannenberg mehr Kontakte möglich

Ab Donnerstag, den 11. März 2021 dürfen sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt stimmte einem entsprechenden Antrag des für Lüchow-Dannenberg zuständigen Gesundheitsamts Uelzen – Lüchow-Dannenberg zu. 

„Seit mehreren Wochen zeigt sich die Infektionslage in Lüchow-Dannenberg vergleichsweise stabil“, sagt Hendrik Kunitz, Ordnungsamtsleiter und Teil des Krisenstabs der Kreisverwaltung. „Im bundesweiten Vergleich steht Lüchow-Dannenberg mit seiner niedrigen Inzidenz laut Robert-Koch-Institut aktuell tatsächlich sogar auf Platz zwei.“ Man wolle natürlich, dass dies so bleibe, so Kunitz. Darum bittet er darum, bei aller Freude über die Lockerungen weiterhin Umsicht walten zu lassen und die Zusammensetzung der Gruppen, mit denen man sich trifft, möglichst gleichbleibend zu halten.

Was bei privaten Treffen in Lüchow-Dannenberg zu beachten ist: Kinder bis 14 Jahren werden bei den zehn Personen aus drei Haushalten, die zusammenkommen dürfen, nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Wer seinen Wohnsitz nicht in Lüchow-Dannenberg hat, darf an diesen 10-aus-3-Treffen nicht teilnehmen – es sei denn, die Person kommt aus einer Region, in der aufgrund des niedrigen Inzidenzwerts aktuell ebenfalls die 10-aus-3-Regel gilt.

Steigt die Inzidenz in Lüchow-Dannenberg auf über 35, gilt automatisch wieder die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus zwei Haushalten. Maßgeblich ist hierfür der auf den Internetseiten des Landesgesundheitsamts veröffentlichte Inzidenzwert: www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen.

Möglich wird die regionale Lockerung für Lüchow-Dannenberg durch die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die am Montag (8. März) in Kraft getreten ist. Demnach können Regionen, in denen es innerhalb von sieben Tagen nicht mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gegeben hat, per Allgemeinverfügung mehr Kontakte, nämlich von maximal zehn Personen aus drei 3 Haushalten, zulassen. Niedersachsenweit gilt ansonsten die „5-Personen-aus-2-Haushalten-Regel“. Ausgenommen sind sogenannte „Hochinzidenzregionen“. Hier dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts mit maximal einer Personen eines anderes Haushalts treffen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über eine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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