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Dringende Bitte: Abstände wahren bei Grüngut-Verbrennung!

Die Osterfeuer fallen in diesem Jahr in ganz Lüchow-Dannenberg aus. Für das Abbrennen bereits aufgeschichteter Grüngut-Haufen können bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Allerdings gilt auch hier: Menschenansammlungen sind untersagt, Mindestabstände sind einzuhalten.

Bei der Unteren Abfallbehörde im Lüchower Kreishaus gehen aktuell zahlreiche Telefonanrufe und sehr kurzfristige Anträge zur Verbrennung von Grüngut ein: „Viele Anrufer scheinen dabei auf eine Art Ersatz-Osterfeuer zu hoffen“, heiß es von dort. Aber das sei so natürlich nicht gedacht. „Grüngut abzubrennen ist unter Auflagen möglich. Aber ein geselliges Event daraus zu machen, ist in Zeiten einer Pandemie und gerade wieder steigender Infektionszahlen keine gute Idee.“ Mehr noch: Auch hier gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen, die die Niedersächsische Corona-Verordnung vorgibt. Derzeit dürfen sich in Lüchow-Dannenberg demnach bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner auf über 35 gilt auch in Lüchow-Dannenberg automatisch wieder die Regel, dass maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen. Die Ordnungsämter der Samtgemeinden kontrollieren, ob die Bestimmungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung eingehalten werden und ahnden Verstöße gegebenenfalls.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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