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Corona-Lockerung endet: in Lüchow-Dannenberg gilt ab sofort wieder die Zwei-Haushalte-Regel

In Lüchow-Dannenberg gelten für private Kontakte ab sofort wieder strengere Regeln: Ab sofort dürfen sich erneut Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.*

Die Dynamik des Infektionsgeschehens hat in der vergangenen Woche landesweit, aber auch in Lüchow-Dannenberg wieder deutlich angezogen. Aktuell gibt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit 35,1 an (Stand: 20. März, 9 Uhr). Die Corona-Ampel des Landes steht für Lüchow-Dannenberg damit auf Warnstufe „Gelb“.

Damit endet eine kurze Phase gelockerter Kontaktbeschränkungen: Vorübergehend waren in Lüchow-Dannenberg ab dem 11. März Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich gewesen. Mit dem Anstieg der 7-Tage-Inzidenz auf über 35 tritt automatisch wieder die „Zwei-Haushalte.Regel“ in Kraft. Maßgeblich ist hier der Inzidenzwert, den das Landesgesundheitsamt täglich auf seinen Internetseiten unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen veröffentlicht.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

* Das Oberverwaltungsericht Lüneburg hatte am 19. März 2021 per Eilbeschluss zur "5-Personen-aus-2-Haushalten-Regel" entschieden, dass eine Obergrenze für die Personenzahl nicht zulässig ist. Die Begrenzung auf zwei Haushalte bleibt aber bestehen.
 

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Pressestelle schrieb am 20.03.2021 um 12:53 Uhr:
@Ingo T., das stimmt! Wir haben die Pressemitteilung bereits entsprechend angepasst. Schöne Grüße, Jenny Raeder
Ingo T. schrieb am 20.03.2021 um 11:28 Uhr:
Die "5 Personen-Regel" ist selbst seit gestern auch schon wieder hinfällig: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-coronabedingten-kontaktbeschrankungen-auf-5-personen-und-anderer-verordnungsregelungen-198645.html MfG I.T.
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