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Unterwegs im ÖPNV: besser eine FFP2-Maske dabei haben!

Handy, Schlüsselbund und FFP2-Maske immer dabei. Foto: Hermann auf www.pixbay.comWer aktuell mit Bus oder Bahn im Land unterwegs ist, muss Mund und Nase bedecken. Je nachdem wie ausgeprägt das Infektionsgeschehen in einer Region ist, sind dabei unterschiedliche Maskentypen vorgeschrieben. Die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn (LSE), die im Landkreis Lüchow-Dannenberg das Busliniennetz bedient, erklärt die Regeln:

In „Hochinzidenzgebieten“ mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist für die Fahrgäste eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) vorgeschrieben. Dies gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch an der Haltestelle. Diese neue Regelung geht auf die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 zurück und gilt bundesweit einheitlich. Gibt das Robert-Koch-Institut die tagesaktuelle Inzidenz dagegen mit einem Wert unter 100 an – wie dies aktuell in Lüchow-Dannenberg der Fall ist – reicht eine einfache OP-Maske.

„Kompliziert wird es, wenn unsere Busse die Kreisgrenzen überqueren“, erklärt LSE-Geschäftsführerin Alexandra Schramm. Denn damit ändern sich möglicherweise von einem Ort zum nächsten die Regeln. „Reicht beim Einsteigen am Lüchower Busbahnhof noch eine einfache OP-Maske, muss dagegen kurz hinter Lübbow eine FFP2-Maske über Mund und Nase gezogen werden.“ Sie empfiehlt den Fahrgästen, bei der Nutzung des ÖPNV von vornherein eine FFP2-Maske zu tragen. Diese böte gegenüber den OP-Masken einen höheren Eigenschutz. „Unsere Busfahrer weisen außerdem alle Fahrgäste bei Zustieg darauf hin, dass die Kreisgrenzen überquert werden und damit eine FFP2-Maske erforderlich wird.“

Wer durch ein ärztliches Attest von der Tragepflicht einer Atemschutzmaske befreit ist, sollte mindestens eine OP-Maske tragen, teilt die LSE mit. Es sei denn, das ärztliche Attest schließt auch eine OP-Maske aus. Von der Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder einer Behinderung sowie gehörlose oder schwerhörige Menschen und die Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

„Helfen Sie mit, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen“, bittet Alexandra Schramm, „bitte beachten Sie die Hinweise zu der verschärften Maskenpflicht und zu den Hygieneregeln sowie die entsprechenden Aushänge in den Bussen und an den Haltestellen.“

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus

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