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Corona: Gesundheitsamt versendet Genesenennachweise

Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht derzeit bei zahlreiche Tätigkeiten eine Pflicht zur vorherigen Testung auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 vor, etwa beim Besuch der Außenbereiche von Cafés und Restaurants, von Verkaufsstellen des Einzelhandels oder bei sportlicher Betätigung in Gruppen. Befreit von dieser Pflicht zur vorherigen Testung sind jedoch alle genesenen Personen, die nachweislich bereits mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert waren, wenn der Infektionsnachweis mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg wird in der kommenden Woche, beginnend mit dem 17. Mai 2021, an alle Genesenen, die belegt durch einen positiven PCR-Test mit dem Corona-Virus infiziert waren, einheitliche Genesenennachweise versenden. Mit diesen können die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass sie für die Dauer deren Gültigkeit nicht der Testpflicht unterliegen, etwa beim Einkaufen oder gegenüber Restaurantbetreibern. Die Gültigkeit erstreckt sich auf den Zeitraum von mindestens 28 Tagen ab sowie bis maximal sechs Monate nach der die vorherige Infektion nachweisenden Testung. Zudem dient der Genesenennachweis zusammen mit dem Nachweis einer einmalig verabreichten Impfstoffdosis, welche frühestens sechs Monate nach Genesung erfolgen kann, bei Genesenen als Impfnachweis.

Bis zum Erhalt des Nachweises können die Genesenen ihre Befreiung von der Testpflicht mittels ihres Quarantänebescheides oder durch Vorlage der Laborbestätigung über einen positiven PCR-Test nachweisen, da auch mit diesen Dokumenten eine vorherige Infektion und das Datum der zugrundeliegenden Testung belegt werden können.

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