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Corona: ErntehelferInnen müssen zweimal wöchentlich zum Test

Motiv der Kampagne "Wir sind stärker" (Quelle: Nds. Staatskanzlei)Die Erntezeit hat auch in Lüchow-Dannenberg begonnen. Viele landwirtschaftliche Betriebe setzen für diese Arbeiten auswärtige ErntehelferInnen ein, die oft in Sammelunterkünften untergebracht sind. Um die Beschäftigten dieser Betriebe vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen und eine Verbreitung von Covid-19 zu verhindern, tritt bereits am 24. Mai 2021 eine Testpflicht in Kraft: Alle Beschäftigten dieser Betriebe müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen.

Dies geht aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hervor, den das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg durch eine Allgemeinverfügung umsetzt. Diese steht ab Samstag (22. Mai 2021) unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen zum Herunterladen zur Verfügung.

Die landwirtschaftlichen Betriebe dürfen nur Personen beschäftigen, die sich einmal bei der Ankunft und im Folgenden mindestens zweimal pro Woche auf eine Infektion mit SARS-CoV2 testen lassen und deren Testergebnis negativ ist. Die Testungen können mit einem PCR-Test oder einem zugelassenen Antigen-Schnelltest vorgenommen werden. Selbsttests sind nur zulässig, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt werden. Genesene und vollständig Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Dokumentationen über die Testungen sind für mindestens einen Monat auf dem Betriebsgelände aufzubewahren.

In der Begründung zum Erlass heißt es wörtlich: „Es hat sich gezeigt, dass es unter den Erntehelferinnen und Erntehelfer zu größeren Infektionsausbrüchen kommen kann. Die Ursache für die starke Ausbreitung von Infektionen in diesem Umfeld wird darin vermutet, dass die Erntehelferinnen und Erntehelfer häufig in großen Sammelunterkünften untergebracht sind, in denen Hygiene- und Abstandsregeln nicht gut eingehalten werden können. Außerdem kann es zu Infektionen am Arbeitsplatz kommen, die durch körperliche Arbeit bei mangelndem Abstand begünstigt werden.“ Es müsse „alles getan werden, um eine Ausbreitung von Covid-19 unter den Beschäftigten so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen.“ Der Erlass nennt beispielhaft ein Ausbruchsgeschehen auf einem Spargelhof in Niedersachsen. Hier sei „nach dem Vorsorgeprinzip eine schnellstmögliche umfassende und landesweit gültige Regelung zur Gefahrenabwehr zu schaffen.“

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen.

Die Fallzahlen werden aktuell mindestens einmal täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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