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Vorstellung der Inhalte des Tentativantrages

Inhalte des Welterbe-Tentativantrages vorgestellt

Lüchow. Der Welterbeantrag für die Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland steht vor seinem entscheidenden nächsten Schritt. Im Nominierungsverfahren werden im Herbst die nationalen Vorschlagslisten, sogenannte Tentativlisten, vorgestellt. Je Bundesland können aus allen eingehenden Anträgen zwei Vorschläge berücksichtigt werden. Aus den ausgewählten Kultur- und Naturerbestätten stellt die Kultusministerkonferenz (KMK) dann die deutsche Vorschlagsliste zusammen. Diese steht anschließend in Konkurrenz zu den Vorschlägen anderer Nationen und wird im UNESCO-Welterbezentrum in Paris von einem internationalen Komitee weiter selektiert. Im Falle unserer Siedlungslandschaft werden dabei insbesondere auch die Welterbe-Kriterien 4 und 5 geprüft. Ein Vorschlag muss hierbei „ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen“ und „ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird“. Dass die 19 Rundlinge im Antragsgebiet diese Kriterien erfüllen, ist bereits nachgewiesen. Auch die übrigen formalen Anforderungen werden erfüllt. Es kommt also darauf an, wie attraktiv der hiesige Antrag im Vergleich zu den konkurrierenden Anträgen ist.

Der Antrag zur Aufnahme der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland auf die deutsche Tentativliste wird von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland gemeinsam mit dem Rundlingsverein und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege NLD gestellt. Die Inhalte des Tentavantrages wurden kürzlich im Welterbe-Ausschuss und im Samtgemeinderat vorgestellt. Ebenso stellte sich Frau Sandra Nasser den Ratsmitgliedern vor: Sie ist für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Welterbeantrag ab sofort Ansprechpartnerin und Schnittstelle für Bürger/innen, Denkmalpflege und Verwaltung. Ihr Büro wird gerade im bekannten Künstlerhof im Rundling Schreyahn eingerichtet. Dort wird sie künftig an 2 Tagen in der Woche erreichbar sein, um beispielsweise bei Anträgen im Programm „Dorferneuerung“ und anderen Fördermitteln zu unterstützen. Sie kann aber auch in Konfliktsituationen, bei allgemeinen Fragen zum Welterbeantrag und im Dialog zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und dem NLD eingebunden werden.

Frau Nasser war als Studentin bereits 2016 dabei, als eine internationale ICOMOS-Konferenz die Welterbefähigkeit der Rundlinge feststellte. Inzwischen hat sie einen Bachelor in Architektur und einen Master in den World-Heritage-Studies, ist Mitarbeiterin des IHM (Institute for Heritage Management GmbH in Cottbus) und bestens mit dem Verlauf rund um den Welterbeantrag vertraut.

Dr. Kellmann, vom NLD kündigte an, dass zeitnah die Eigentümer und Eigentümerinnen in den Rundlingen des Antragsgebietes erneut angeschrieben werden sollen, um seitens der Denkmalschutzbehörde die Benennung des so genannten Schutzgutes zu vervollständigen. Dabei soll das Dorfbild in seiner Gesamtheit erfasst werden, um die wesentlichen Merkmale herauszustellen, die den Welterbegedanken unterstützen. Pandemiebedingt muss dies in vielen Einzelterminen erfolgen, weil größere Veranstaltungen noch immer nicht planbar sind. In den Gremiensitzungen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Welterbeantrag ein homogenes Dorfbild erhalten möchte. Neubauten sind dabei durchaus möglich, sofern sich der Baukörper in das Dorfbild einfügt. Diesen Ansatz verfolgt im Übrigen seit vielen Jahren auch der Rundlingsverein, der mit seiner Arbeit das Bewusstsein für das kulturelle Erbe stärken möchte und in den Dörfern immer wieder zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Erhalt der historischen und für das Wendland so charakteristischen Bauensembles aufgerufen hat.

Der Welterbeantrag stellt für die Region eine unvergleichliche Chance dar. Durch ihn gelang der Zugang zum Förderprogramm Dorferneuerung, mit dem eine 30-prozentige Förderung für die Sanierungen möglich ist. Gleichfalls ist zu erwarten, dass im Falle eines erfolgreichen Welterbeverfahrens weitere Unterstützung des Landes und des Bundes erfolgen wird, um die Siedlungslandschaft dauerhaft erhalten zu können. Die finanzielle und planerische Last bei der Erhaltung der Bausubstanz, die bisher komplett auf den Schultern der privaten Eigentümer liegt, könnte somit künftig deutlich abgemildert werden. Die Antragstellenden fiebern daher mit vielen Wendländern gespannt dem weiteren Verlauf des Antragsverfahrens entgegen. Im Herbst dieses Jahres wird sich erweisen, ob und wie es mit dem Welterbeantrag weiter geht. Unabhängig davon ist die Einzigartigkeit der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland aber inzwischen weit über die Region hinaus anerkannt. Schon jetzt ist eine zunehmende Wertschätzung feststellbar.

 Dr. Kellmann, Prof. Schmidt, H. Schwedland, I. Burkhard-Liebig, S. Nasser)

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