Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

Corona-Ampel steht für Lüchow-Dannenberg stabil auf Grün: Was jetzt gilt

Die Corona-Ampelt steht auf Grün. Ab 12. Juni sind darum Lockerungen möglich.Die Zahlen sinken, die Stimmung steigt? Nachdem der Inzidenzwert in Lüchow-Dannenberg die magische 35 an fünf Werktagen in Folge unterschritten hat, sind ab Samstag (12. Juni 2021) weitere Lockerungen der Corona-Regeln möglich.

„Wir freuen uns alle riesig über die sinkenden Zahlen und neue Freiheiten", sagt Landrat Jürgen Schulz, "die Sehnsucht nach einem unbeschwerteren Alltag ist schon lange groß. Ich bitte dennoch alle Lüchow-DannenbergerInnen, weiterhin vorsichtig zu bleiben." Seine Bitte: Besser draußen treffen als drinnen, Innenräume großzügig und regelmäßig lüften, gerne freiwillig testen lassen – auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. „Denn so können wir Infektionen früh erkennen und eine weitere Verbreitung des Virus verhindern.“

Was verbindlich bleibt, sind die Kontaktbeschränkungen nach der „10-aus-3-Regel“: Bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten dürfen sich treffen. Das gilt nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch beim Grillen auf der heimischen Terrasse, bei der Fahrradtour mit der Clique oder der Hochzeitsfeier im eigenen Garten. Auch das Abstandwahren und das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske haben sich als effektive Maßnahmen der Pandemiebekämpfung erwiesen und bleiben in vielen Bereichen des Alltags bestehen. Die Maßgabe Abstand zu wahren, Maske zu tragen und sich an die Hygieneregeln zu halten, gilt im Übrigen auch für bereits Genesene und Geimpfte. Diese Personengruppe ist allerdings von der Testpflicht befreit: die Genesenen, sofern ihre Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt und Geimpfte mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung.

Grafik: Land Niedersachsen

Neu sind diese Regeln:

Sport

Gute Nachrichten gibt es insbesondere für die Lüchow-Dannenberger Sportlerinnen und Sportlerinnen. Denn mit der Unterschreitung des Schwellenwerts entfällt nun auch beim Kontaktsport die Personenbegrenzung. Auch die Testpflicht fällt drinnen wie draußen weg. Neben den bereits geöffneten Sportanlagen und Freibädern dürfen ab Samstag auch Hallenbäder aufmachen. Auch Duschen und Umkleiden dürfen wieder genutzt werden. Wie gehabt ist ein Hygienekonzept erforderlich, um unter anderem die Zahl der Personen auf der Basis der räumlichen Kapazitäten zu begrenzen und zu steuern und dafür zu sorgen, dass die Abstände eingehalten werden.

Grafik: Land Niedersachsen

Veranstaltungen

Auch im Veranstaltungsbereich ist wieder deutlich mehr drin: Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind drinnen mit bis zu 500 Personen möglich, bei teilweise stehendem Publikum mit bis zu 100. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit stehendem Publikum sind bis zu 500 Gäste zulässig. Unverändert gilt: Abstand wahren und Mund und Nase bedecken. Bei sitzenden Veranstaltungen kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden. Für alle Veranstaltungen ist ein Hygienekonzept erforderlich.

Gastronomie

Die Testpflicht entfällt nun auch in der Innengastronomie. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen - außer am Sitzplatz. Unverändert ist in der Gastronomie ein Hygienekonzept erforderlich.

Eine Sonderregelung gilt für den Saalbetrieb, also für geschlossene private Feiern in der Gastronomie: Es dürfen bis zu 100 Personen zusammen feiern. Allerdings haben alle Gäste ein negatives Testergebnis vorzulegen (die Geimpften und Genesenen sind befreit) und sofern man nicht gerade sitzt, gilt ebenfalls die Maskenpflicht.

Auch für das Lüchow-Dannenberger Nachtleben gelten strengere Regeln: Diskos und Clubs dürfen nur mit halber Kapazität öffnen. Zutritt bekommt nur, wer ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen kann. Es gilt Maskenpflicht, außer am Tisch.

Grafik: Land Niedersachsen

Tourismus

Im Beherbergungsbereich bleibt die Testpflicht unabhängig von der Inzidenz vorerst bestehen. Wie gehabt müssen sich die Gäste einmal bei der Anreise und dann zwei mal wöchentlich testen lassen. Dies gilt unverändert nicht nur für Hotels und Pensionen, sondern auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Es ist weiterhin ein Hygienekonzept erforderlich.

Einkaufen und Dienstleistungen

Ob Einzelhandel, Flohmarkt, Friseurladen oder Tattoo-Studio: Alle diese Einrichtungen sind geöffnet und können ohne Test besucht werden. Was bleibt, ist die Maskenpflicht und die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts.

Gottesdienste, Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen

Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen können mit einem Hygienekonzept stattfinden. Bis die Besucher ihren Sitzplatz eingenommen haben, gilt die Maskenpflicht.

Bei Hochzeiten, Taufen oder Konfirmationen und Kommunionen gibt es bei der Zeremonie keine Beschränkung der Personenzahl mehr. Es gilt das Abstandsgebot. Bis zum Sitzplatz sind Mund und Nase zu bedecken. Bei der anschließenden Feier sind dagegen die bestehenden Kontaktbeschränkungen zu beachten („10-aus-3-Regel“) – auch wenn die Feier im eigenen Haus oder Garten stattfindet. Größere private Feiern mit bis zu 100 Gästen sind derzeit nur in der Gastronomie möglich.

Zusammentreffen von Kindern

Kinder bis 14 Jahre dürfen sich in einer Gruppe von bis zu 10 Kindern treffen - zusammen mit Erwachsenen aus einem Haushalt.

Fragen zu den Corona-Regeln werden an der Corona-Hotline des Landes Niedersachsen unter 0511 / 120 6000 beantwortet (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage 10-17 Uhr).

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die Fallzahlen und der Inzidenzwert werden außer am Sonntag täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?