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Corona: ErntehelferInnen in Sammelunterkünften müssen zum Test

Die Erntezeit hat begonnen: Für ErntehelferInnen, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, gelten besondere Regeln. Foto: krzys16 auf pixabay.deDie Erntezeit beginnt. Viele landwirtschaftliche Betriebe in Lüchow-Dannenberg setzen in dieser Zeit auswärtige Erntehelferinnen und Erntehelfer ein und bringen sie in Sammelunterkünften unter. Vom 1. Juli bis 30. September 2021 gilt für diese Beschäftigten eine Testpflicht, dies hat das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg mitgeteilt.

Die ErntehelferInnen müssen einmal bei der Ankunft und später zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Nur bei einem negativen Ergebnis dürfen sie beschäftigt werden. Positive Testergebnisse müssen die Betriebe dem Gesundheitsamt melden. Für die Testungen kommen sowohl PCR-Tests wie Antigen-Schnelltests in Frage. Die zugelassenen Antigen-Schnelltests sind auf einer Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel aufgeführt: https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=110:100:30310029002527:::::&tz=2:00.

Auch Selbsttestungen sind möglich. Diese müssen allerdings unter der Aufsicht einer geschulten Person des Betriebs erfolgen. Eine Liste der zugelassenen Selbsttests gibt es hier: https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:TESTS-ZUR-EIGENANWENDUNG-DURCH-LAIEN.

Nachweislich genesene und vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit. Dokumentationen über die Testung müssen auf dem Betriebsgelände für mindestens einen Monat vorgehalten werden.

Warum diese Maßnahme? Wörtlich heißt es in der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts, die am 30. Juni 2021 in Kraft tritt: „Es hat sich gezeigt, dass es unter den Erntehelferinnen und Erntehelfern zu größeren Infektionsausbrüchen kommen kann. Die Ursache für die starke Ausbreitung von Infektionen in diesem Umfeld wird darin vermutet, dass die Erntehelferinnen und Erntehelfer häufig in großen Sammelunterkünften untergebracht sind, in denen Hygiene- und Abstandsregeln nicht gut eingehalten werden können. Außerdem kann es zu Infektionen am Arbeitsplatz kommen, die durch körperliche Arbeit bei mangelndem Abstand begünstigt werden. (…) Es muss alles getan werden, um eine Ausbreitung von Covid-19 unter den Beschäftigten so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen.“ Die Allgemeinverfügung steht im Internet unter www.luechow-dannenberg.de/bekanntmachungen zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die aktuellen Fallzahlen und der Inzidenzwert werden von Montag bis Freitag täglich veröffentlicht: www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

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