Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

Das Gesundheitsamt informiert: aktuelle Lage vom 25. November 2021

Ab 24. November gilt die 2G-Regel. Foto: Geralt auf PixabayAb Mittwoch, den 24. November 2021 gilt in ganz Niedersachsen die „Warnstufe 1“. Damit werden die Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal deutlich verschärft. Hintergrund sind die seit Wochen stetig steigenden Zahlen von Covid-19-Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten ab 24. November 2G-Regeln, sprich: nur Geimpfte oder Genesene bekommen Zugang. Sollte das Infektionsgeschehen sich weiter verstärken, können auch 2Gplus-Regeln zum Tragen kommen.

Einen Überblick über die neuen Corona-Regeln gibt das Land Niedersachsen hier.

Bei Fragen zu den aktuellen Regeln empfehlen wir

die FAQ des Landes Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html

und die Corona-Hotline des Landes:

0511 / 120 6000

Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr
Samstag, Sonn- & Feiertage 10 bis 17 Uhr

Aktuelle Fallzahlen
(Stand: 25. Nov. 2021, 14.20 Uhr)

  • 1.397 (+29 Neuinfektionen) COVID-19-Fälle insgesamt seit Beginn der Pandemie (inkl. Genesene und Verstorbene)
  • 188 (+21) aktive Fälle (in einem Krankenhaus: 5, in einem Alten- oder Pflegeheim: 0)
  • 1.1181 (+8) Genesene 
  • 28 Verstorbene
  • 100 (+14) Kontaktpersonen (unter Beobachtung / in Quarantäne)
  • 3 Reiserückkehrer (in Quarantäne, gemäß § 1 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung)

Die Fallzahlen werden derzeit von Montag bis Freitag einmal täglich aktualisiert.

Die Zahlen in Klammern geben jeweils die Entwicklung gegenüber dem Vortag an (Ausnahme: Am Montag beziehen sich die Zahlen in Klammern auf die Meldung vom Freitag).

Leitindikator "Hospitalisierung" und Warnstufen

Das Land Niedersachsen sieht zur Beurteilung der Corona-Lage drei Warnstufen vor. Eine Warnstufe wird dann festgestellt, wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ und mindestens ein weiterer Indikator einen bestimmten Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen überschreitet. Die Warnstufe wird per Allgemeinverfügung festgestellt. Die neuen Corona-Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag. Weitere Informationen zum System der Warnstufen bietet das Land Niedersachsen hier.

+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++
Nach § 3 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23. November 2021 wird mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.

Warnstufen-Tabelle vom 25. November 2021 /zum Vergrößern bitte anklicken!)

* Datenquelle: Land Niedersachsen (Niedersachsen und Corona: Aktuelle Leitindikatoren)

** Damit eine Warnstufe greift, müssen der Leitindikator und mindestens ein weiterer Indikator bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

*** Datenquelle: Robert-Koch-Institut (www.rki.de/inzidenzen), der Inzidenzwert des RKI ist maßgeblich. Unterschiede zwischen den Fallzahlen des Landkreises und des RKI ergeben sich aus unterschiedlichen Meldewegen und -zeitpunkten.

Kontakte

Es gibt aktuell keine Beschränkungen, was die Zahl der Personen angeht, die zusammenkommen darf. Treffen sich allerdings mehr als 25 Personen, ist in Innenräumen die 2G-Regel anzuwenden. Im Außenbereich gilt 3G. Diese Beschränkungen sind auch bei privaten Treffen zu beachten.

2G bedeutet: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene
3G bedeutet: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete

Kommen mehr als 25 Personen zusammen, müssen außerdem die Kontaktdaten erhoben werden.

In Innenräumen müssen Mund und Nase bis zum Sitzplatz mit einer medizinischen Maske bedeckt werden.

Grundsätzlich sollte jeder - wenn möglich - einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Eine ausreichende Hygiene und das verstärkte Belüften von geschlossenen Räumen werden bei privaten Zusammenkünften generell empfohlen.

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte. Grafik: Land Niedersachsen

Maskenpflicht

Abstand halten und Maske tragen: Diese beiden Maßnahmen haben sich in der Pandemie als besonders wirksame Maßnahmen erwiesen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuches- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, gilt darum seit dem 24. November 2021 fast überall die Maskenpflicht, insbesondere in diesen Bereichen:

  • Einzelhandel
  • Weihnachtsmärkte
  • Verkehrsmitteln des Personenverkehrs sowie den Haltestellen, Bahnhöfen u. ä.
  • Gastronomie (bis zum Sitzplatz)
  • Gotteshäuser (bis zum Sitzplatz)
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (auch im privaten Rahmen)

Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder unter 14 reicht eine einfache Stoffmaske.

Ab der Warnstufe 2 greift die FFP2-Maskenpflicht.

Maskenpflicht. Grafik: Land Niedersachsen

Impf-Hotline des Landes Niedersachsen

Foto: whitesession auf pixabay.deFragen rund um die Covid-19-Impfung? Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erreichen die Impf-Hotline des Landes unter der Nummer 0800 99 88 66 5 (Montag bis Samstag: 8-20 Uhr, an Feiertagen ist die Hotline geschlossen.)

Grundlegende Informationen zum Impfen und auch Material zum Herunterladen in verschiedenen Sprachen gibt es unter www.impfen-schuetzen-testen.de.

Impfzahlen

IMPFUNGEN DURCH DEN LANDKREIS UELZEN (Stand: 30. September 2021, 8 Uhr)

Das Impfzentrum Uelzen ist seit dem 1. Oktober 2021 geschlossen. Bitte wenden Sie sich für die Impfung an Ihren Hausarzt.

Lüchow-DannenbergerInnen:

  • teilweise immunisiert: 15.001
  • vollständig immunisiert: 14.842

​UelzenerInnen:

  • teilweise immunisiert: 37.053
  • vollständig immunisiert: 35.828

(Erfasst sind hier sowohl die Impfungen im Uelzener Impftzentrum als auch die mobilen Impfungen in Einrichtungen und an den dezentralen Impfstellen in Gorleben, Dannenberg, Lüchow und Clenze. Quelle: DRK-Kreisverband Uelzen, übermittelt durch den Landkreis Uelzen.)

IMPFUNGEN IN HAUSARZTPRAXEN IN LÜCHOW-DANNENBERG (bis einschließlich 23. November 2021):

  • eine Impfung:
    • unter 18 Jahre: 764
    • 18 bis 60 Jahre: 7.433
    • 60+ Jahre: 6.859
  • vollständig geimpft:
    • unter 18 Jahre: 674
    • 18 bis 60 Jahre: 8.463
    • 60+ Jahre: 7.394
  • Drittimpfung:
    • unter 18 Jahre: 18
    • 18 bis 60 Jahre: 360
    • 60+ Jahre: 1.374

(Quelle: Land Niedersachsen)

Aktuelle Pressemitteilungen

zur Corona-Pandemie gibt es hier.

Rat und Hilfe zu aktuellen Verordnungen

Corona-Hotline des Landes Niedersachsen: 0511 / 120 6000
Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr

Publikumsverkehr in Behörden

Für den Besuch des Kreishauses besteht Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske). Alle BesucherInnen müssen beim Betreten des Kreishauses zudem ihre Kontaktdaten hinterlassen – damit man sie im Fall einer neu entstehenden Infektionskette unkompliziert kontaktieren kann. Der Landkreis empfiehlt, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren.

Notrufnummern, Rat und Hilfe

Die Corona-Krise stellt unseren Alltag auf den Kopf – und belastet manche von uns sehr. Lassen Sie sich helfen! Die wichtigsten Telefonnummern finden Sie unter www.luechow-dannenberg.de/krisentelefon.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha