Die Zahlen der Corona-Neuinfizierten steigen weiter und damit auch die Auslastung der Krankenhäuser und ihrer Intensivstationen. Niedersachsenweit hat der Hospitalisierungswert den maßgeblichen Wert von 6 stabil überschritten. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg, wo die Inzidenz der Neuinfektionen seit Längerem über 100 liegt, gilt damit – wie in fast ganz Niedersachsen – ab Mittwoch (1. Dezember 2021) die „Warnstufe 2“. Diese bringt deutliche Verschärfungen der Corona-Regeln mit sich.
Schon in der Warnstufe 1 ist Ungeimpften der Zugang zu zahlreichen Innenbereichen untersagt (2G-Regel = nur Geimpfte und Genesene bekommen Zutritt). In der Warnstufe 2 wird die 2G-Regel nun vielerorts zu 2G-Plus. Das bedeutet: Geimpfte und Genesene müssen nun, insbesondere in Innenräumen, zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.
Die Regeln der Warnstufe 2 im Überblick:
Zusammenkünfte: drinnen 2G-Plus, draußen 2G
Kommen mehr als 15 Personen zusammen – egal ob öffentlich oder privat – gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel, unter freiem Himmel gilt 2G. Außerdem müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
Mund-Nase-Bedeckungen: FFP2-Masken sind Pflicht!
Bislang reichte in Innenräumen oder beim Bummel über den Weihnachtsmarkt eine OP-Maske. In der Warnstufe 2 ist stattdessen drinnen eine FFP2-Maske vorgeschrieben: wenn mehr als 15 Personen zusammenkommen, in der Gastronomie, beim Sport, bei körpernahen Dienstleistungen, auf Weihnachtsmärkten und in Kultureinrichtungen. Am Sitzplatz, beispielsweise im Restaurant oder bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden, oder bei einer sportlichen Betätigung darf die Maske abgenommen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren genügt unverändert eine einfache Alltagsmaske.
Im Einzelhandel oder am Arbeitsplatz muss keine FFP2-Maske getragen werden, es sei denn, der Betreiber oder der Arbeitgeber entscheidet sich für eigene schärfere Sicherheitsregeln.
Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Sport, Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen: drinnen 2G-Plus, draußen 2G
Zu den Innenräumen gastronomischer Betriebe, von Sportanlagen, zum Friseursalon oder zu Kulturbetrieben wie Kinos oder Theatern haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zudem ein negatives Testergebnis vorlegen.
Weihnachtsmärkte
Auf Weihnachtsmärkten gilt drinnen – und sofern Bewirtung angeboten wird – auch draußen 2G-Plus sowie FFP2-Maskenpflicht.
Unverändert gilt in allen Lebensbereichen die dringende Empfehlung, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu halten, Hygieneregeln zu beachten und regelmäßig zu lüften.
Welche Art von Test ist bei 2G-Plus erforderlich?
Für den negativen Testnachweis kommen PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) infrage, die beispielsweise in den Testzentren verwendet werden. Auch ein Selbsttest unter Aufsicht ist zulässig. Die Aufsicht muss von einer Person der Einrichtung beaufsichtigt und dokumentiert werden, für die die entsprechende Schutzmaßnahme gilt. Schnelltests und Selbsttests unter Aufsicht sind nach der Probenahme 24 Stunden gültig, Möglich sind auch PCR-Tests, diese dürfen nicht mehr als 48 Stunden zuvor vorgenommen worden sein.
Wann endet die Warnstufe 2?
Sinkt einer der beiden Indikatoren „Hospitalisierung“ oder „Neuinfizierte“ an fünf Werktagen in Folge unter den Schwellenwert der Warnstufe 2, stellt das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg dies per Allgemeinverfügung fest. In der Regel ist die Warnstufe dann ab dem übernächsten Tag aufgehoben. Steigen die Werte dagegen weiter, ist auch Wechsel in die Warnstufe 3 denkbar.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über seine Website https://www.luechow-dannenberg.de über das aktuelle Geschehen. Die Fallzahlen werden aktuell von Montag bis Freitag einmal täglich veröffentlicht: corona-virus.
Hinweis: Regelung für die öffentlichen Sitzungen politischer Gremien des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Es besteht ab sofort während der gesamten Sitzung, auch am Sitzplatz, die Pflicht, eine FFP2-Maske beziehungsweise eine Maske mit einem vergleichbaren Schutzniveau zu tragen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg appeliert außerdem an die Einwohnerinnen und Einwohner, an einer öffentlichen Sitzung nur mit einem tagesaktuellen negativen SARS-CoV-2- Schnelltest teilzunehmen.