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Stille Weihnachten und ein noch stillerer Jahreswechsel: In Lüchow-Dannenberg gilt bis 15. Januar 2022 die landesweite Weihnachts- und Neujahrsruhe

Vom 24. Dezember 2021 bis 15. Januar 2022 gilt eine Weihnachtsruhe - vielerorts muss eine FFP2-Maske getragen werden und die Kontakte müssen konsequent reduziert werden. Foto: Mouse23In diesen Tagen machen in Lüchow-Dannenberg viele ihre letzten Weihnachtseinkäufe – ab heute (21. Dezember 2021) braucht man dafür überall im Einzelhandel eine FFP2-Maske. Noch einmal deutlich strengere Regeln gelten allerdings in der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis zum 15. Januar 2022. Denn in ganz Niedersachsen beginnt am 24. eine coronabedingte Weihnachts- und Neujahrsruhe.

Es ist kein genereller Lockdown, aber die persönlichen Kontakte müssen noch einmal deutlich heruntergefahren und die Schutzmaßnahmen in vielen Bereichen intensiviert werden. „Wir müssen den Deich erhöhen, bevor das Wasser da ist“, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil in der vergangenen Woche die strengeren Regeln. Hintergrund ist die Sorge um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Virus. Erst am Montag (20. Dezember 2021) hat der Nachbarlandkreis Uelzen von ersten Fällen in seinem Bereich berichtet. Die Mutante gilt als hochansteckend.

Die Regeln der Weihnachts- und Neujahrsruhe im Überblick:

Kontakte: Wer mit wem und wieviele?

Für Ungeimpfte gelten schon jetzt und unabhängig von einer Warnstufe oder der Weihnachtsruhe äußerst strenge Kontaktbeschränkungen. Eine ungeimpfte Person darf sich zusammen mit den Mitgliedern ihres Haushalts mit maximal zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Während der Weihnachtsruhe gibt es weitere Beschränkungen für Geimpfte und Genesene:

Vom 24. bis 26. Dezember 2021 dürfen drinnen bis zu 25 Personen, draußen bis zu 50 zusammenkommen. Diese Begrenzung gilt auch für private Feiern im Restaurant oder der Stammkneipe. Bereits bei Zusammentreffen von mehr als zehn geimpften und genesenen Personen gilt generell „2GPlus“. Das bedeutet: die Geimpften und Genesenen müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Es müssen außerdem die Kontaktdaten erhoben werden und es ist drinnen wie draußen eine FFP2-Maske über Mund und Nase zu ziehen (außer man feiert im engsten Familienkreis, dann kann die Maske abgenommen werden).

Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt. Hierbei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit, ebenso wenig notwendige Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich wegen medizinischer Kontraindikation oder wegen der Teilnahme an einer Studie nicht geimpft werden können, können trotz fehlender Impfung teilnehmen, werden aber mitgezählt.

Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick. Grafik: Land Niedersachsen

Gastronomie, Hotels, Pensionen, Sport, Kultureinrichtungen: es gilt 2GPlus (oder 2G bei Kapazitätsbegrenzung)

Zu vielen Bereichen haben während der Weihnachts- und Neujahrsruhe Geimpfte und Genesene nur mit zusätzlichem negativen Testergebnis Zugang (2GPlus-Regel). Dies gilt für die Innen- und Außengastronomie, die Innen- und Außenbereiche von Beherbergungsbetrieben und Sportanlagen sowie für Kultureinrichtungen wie Kino oder Theater. Im Beherbergungsbereich ist bei der Anreise und während des Aufenthalts zweimal wöchentlich ein Testergebnis vorzulegen.

Die Betreiber und Anbieter können auf 2G umschwenken, also auf das negative Testergebnis verzichten, wenn sie ihre Kapazitäten beschränken: in der Gastronomie, in Hotels und Pensionen und Kultureinrichtungen auf 70 Prozent, in Sportanlagen in der Form, dass je Teilnehmer 10 qm Fläche zur Verfügung stehen.  

Körpernahe Dienstleistungen

Beim Friseur, im Tattoostudio oder im Massagesalon gilt 3G (ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen).

Untersagt: Weihnachtsmärkte, Diskotheken und Bars und Großveranstaltungen

Geschlossen bleiben während der Weihnachtsruhe Weihnachtsmärkte sowie Diskotheken und Bars. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Gästen und generell Tanzveranstaltungen sind verboten.

FFP2-Maske nicht vergessen!

Fast überall sind Mund und Nase mit einer FFP2-Maske zu bedecken: beim Friseur und im Einzelhandel genauso wie in Bus und Bahn oder im Kino. Wichtig: Dies gilt auch im Sitzen! In der Gastronomie und in Hotels und Pensionen ist die FFP2-Maskenpflicht auf die Innenbereiche beschränkt, am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Auch beim Sporttreiben muss keine Maske getragen werden, in der Umkleide und auf dem Weg in die Halle oder zur Laufbahn aber schon.

Jahreswechsel ohne Böller

Bundesweit dürfen in diesem Jahr keine Feuerwerksartikel verkauft werden. Auch das Abbrennen von Feuerwerksartikeln ist an Silvester und Neujahr auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt, ebenso das Mitführen.

Abstand halten, Hände waschen, häufig lüften!

Diese Regeln haben sich seit Beginn der Pandemie als besonders effektiv erwiesen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren: Wo immer möglich, sollte ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen gehalten werden, die Hände sollten häufig und gründlich (gerne 20 Sekunden lang) eingeseift, abgewaschen und gründlich abgetrocknet werden und es sollte regelmäßig ausführlich gelüftet werden.

Bei Fragen zu den aktuellen Corona-Regeln hilft die Corona-Hotline des Landes weiter unter 0511 / 120 6000.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert fortlaufend über das Pandemiegeschehen unter www.luechow-dannenberg.de/corona-virus.

Hintergrund zur Omikron-Variante

Der kürzlich von der Bundesregierung einberufene Expertenrat warnt laut einer ersten Stellungnahme vom 19. Dezember 2021 vor einer „explosionsartigen Verbreitung“ der Omikron-Variante des Virus. Die Schwere der Krankheitsverläufe sei noch nicht abschließend zu beurteilen, die hohe Übertragbarkeit des Virus und die Hinweise, dass Omikron den Immunschutz von nur zweifach Geimpften und Genesenen umgehen könne, berge ein „hohes Risiko“. Es sei zu erwarten, dass sehr viele Menschen zeitgleich erkranken oder in Quarantäne gehen müssen. Neben einer „erheblichen Überlastung der Krankenhäuser“ könnten insbesondere auch Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr betroffen sein.

Der Expertenrat rät eindringlich dazu, die Impfkampagne intensiviert fortzusetzen, die persönlichen Kontakte konsequent zu beschränken, FFP2-Maske zu tragen und verstärkt zu testen.

Diese Pressemitteilung wurde am 23. Dezember 2021 aktualisiert und ergänzt: Denn das Land Niedersachsen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, die Weihnachts- und Neujahrsruhe bis zum 15. Januar 2022 zu verlängern. Weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen treten am 27. Dezember 2021 in Kraft und gelten ebenfalls bis 15. Januar 2022 (Details siehe oben im Text unter "Kontakte: wer mit wem und wieviele?".

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