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Corona: Bestmögliche Sicherheit für alle – FFP2-Maskenpflicht für Besucher/innen der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg

Ab 27. Dezember 2021 gilt für Besucherinnen und Besucher des Lüchower Kreishauses und seiner Außenstellen (ausgenommen ist die Zentraldeponie in Woltersdorf) eine FFP2-Maskenpflicht. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ist eine Ergänzung zu der 3G-Regel, die bereits seit dem 2. Dezember für Behördengänge in der Kreisverwaltung angewendet wird.

Nach wie vor ist es zudem notwendig vorab einen Termin zu vereinbaren. Wer zu seinem Termin ins Kreishaus kommt, wird an der Information im Foyer von der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter abgeholt. Bei dieser Gelegenheit wird zunächst der 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) und das Tragen der FFP2-Maske überprüft. Ohne die Einhaltung dieser Vorgaben ist kein weiterer Zutritt zum Kreishaus möglich. Die Außenstellen, wie das Straßenverkehrsamt oder die Außenstelle der Abfallwirtschaft in der Altmarkstraße, verfahren in ähnlicher Weise.

Ungeimpfte haben nach wie vor die Möglichkeit, vor ihrem Behördenbesuch einen selbst mitgebrachten Laientest unter Aufsicht durchzuführen. Dafür melden sie sich frühzeitig vor ihrem vereinbarten Termin (bitte ausreichend Wartezeit einplanen) an einem entsprechend gekennzeichneten Fenster links vom Haupteingang in der Königsberger Straße 10. Der Testnachweis berechtigt dann dazu, einen vereinbarten Termin nicht nur im Kreishaus, sondern auch in den Außenstellen wahrzunehmen.

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