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3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht bei (öffentlichen) Sitzungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg

Die Kreisverwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg macht darauf aufmerksam, dass ab sofort geänderte Vorgaben für Sitzungen gelten: Dies betrifft alle Sitzungen von Gremien des Landkreises, auch die öffentlichen Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse des Kreistages (Fachausschüsse). Es besteht während der gesamten Sitzung, auch am Sitzplatz, die Pflicht, eine FFP2-Maske beziehungsweise eine Maske mit einem vergleichbaren Schutzniveau zu tragen. Darüber hinaus gilt ab Montag, den 24. Januar 2022, die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet) für alle Sitzungen. Grundimmunisierte Personen ohne Auffrischungsimpfung haben ebenso wie nicht geimpfte Personen ein negatives Testergebnis vorzulegen. Die Möglichkeit einer Vorort-Selbsttestung für Einwohnerinnen und Einwohner besteht nicht. Der 3G-Nachweis wird jeweils direkt am Einlass kontrolliert. Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

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