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Parkausweise & Parkerleichterungen

Nur Schwerbehinderte, die im Besitz eines blauen Parkausweises sind, dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken.

Den blauen Parkausweis erhalten nur Personen mit dem Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert (aG)“ oder “blind (Bl)“ in ihrem Schwerbehindertenausweis oder Personen mit einer Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen. Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht dazu, auf einem Behindertenparkplatz zu parken.

Der Antrag einschließlich einer Kopie des Schwerbehindertenausweises vom Versorgungsamt sowie einem Lichtbild kann persönlich oder auf dem postalischen Weg (Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 36, Tannenbergstr. 2, 29439 Lüchow) gestellt werden.

Schwerbehinderte Personen, die die oben angeführten Voraussetzungen für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze nicht erfüllen, können Parkerleichterungen erhalten. Hierfür wird eine Ausnahmegenehmigung und ein orangefarbener Parkausweis ausgestellt.

Die Antragsformulare für den Parkausweis / die Parkerleichterung können Sie hier herunterladen:

Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 36 - Straßenverkehr
Tel.: 05841 / 120-713
E-Mail: strassenverkehr@luechow-dannenberg.de

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