Ansprechpartner & mehr
Ihre Ansprechpartner

Auto, Verkehr und ÖPNV

Sicherung von Arbeits-/Baustellen - Infos für (Bau-)Unternehmer

Bei Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, muss die Arbeitsstelle fachgerecht abgesperrt und gekennzeichnet werden.

Der ausführende (Bau-)Unternehmer hat hierfür vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte "verkehrsbehördliche Anordnung" einzuholen. Die Straßenverkehrsbehörde legt damit fest, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind. Die verkehrsbehördliche Anordnung ist gebührenpflichtig.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für den gesamten Bereich der Samtgemeinde Gartow zuständig.

Wissenswertes zur Antragstellung sowie das Antragsformular können Sie hier herunterladen:

Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 36 - Straßenverkehr
Tel.: 05841 / 120-713
E-Mail: strassenverkehr@luechow-dannenberg.de

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha