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Regionalplanung

Regionalplanung

Kartenausschnitt aus dem RROP 2004 An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Dazu zählen zum Beispiel Wohnen und Gewerbe, Verkehrswege (Straßen und Schienen), Leitungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, Rohstoffgewinnung sowie Erholungsnutzung. Gleichzeitig sind die natürlichen Lebensgrundlagen (Wasserhaushalt, Tier- und Pflanzenwelt, Klima/Luft sowie Boden) zu erhalten und zu sichern. Diese vielfältigen Nutzungsanforderungen sind im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung räumlich zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, um Konflikte zu vermeiden und Nutzungen zu optimieren. Außerdem ist Vorsorge zu treffen, um einzelne Nutzungsmöglichkeiten auch für die Zukunft zu erhalten. Diese raumbezogenen Nutzungsanforderungen werden durch ein gestuftes Planungssystem auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene gesteuert.

Rechtliche Grundlagen für dieses Planungssystem sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG). Danach sind in den Ländern Raumordnungspläne sowie für die Teilräume der Länder Regionalpläne aufzustellen (§ 13 Abs. 1 ROG).

In Niedersachsen sind die Landkreise die „Träger der Regionalplanung“. Daher ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Aufstellung und Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), die Verwirklichung des RROP sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung zuständig (§ 20 Abs. 1 sowie § 1 Abs. 2 Nr. 2 NROG).

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