Der Landkreis Lüchow-Dannenberg arbeitet derzeit an der Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Das neu aufgestellte RROP soll das gültige RROP des Landkreises aus dem Jahr 2004 ablösen. Auf dieser Seite wird über den aktuellen Verfahrensstand und die bisherigen Verfahrensschritte informiert.
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Am 10.12.2014 hat der Landkreis die allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des RROP in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht und darüber hinaus die Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Damit hat das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP förmlich begonnen.
Scoping
Die Neuaufstellung des RROP ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz besteht damit die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Im Zuge dessen ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts festzulegen (Scoping). Dazu wurden die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, im ersten Quartal 2019 beteiligt. Die danach eingegangenen Stellungnahmen fließen bei der Erarbeitung des Umweltberichtes ebenfalls mit ein.
Arbeiten zur Erstellung des RROP-Entwurfes
Nachdem in der Zwischenzeit die 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung erarbeitet wurde, die am 29.06.2019 in Kraft getreten ist, erfolgen derzeit die weiteren Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP.
Eine wichtige Grundlage stellen dabei Untersuchungen zu einzelnen Themen dar, wie z.B. das Wohnraumentwicklungskonzept, das gemeinsam mit den drei Samtgemeinden beauftragt wurde und dem Fachausschuss Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft (BRW) in seiner Sitzung am 07.07.2022 vorgestellt wurde [https://ratsinfo.luechow-dannenberg.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=3301]. Darüber hinaus wird gegenwärtig der Landschaftsrahmenplan in Verantwortung der unteren Naturschutzbehörde erarbeitet und als wesentliche naturschutzfachliche Grundlage bei der Neuaufstellung des RROP berücksichtigt.
Ein zentraler Punkt der Neuaufstellung ist die Anpassung der Regelungen zur Windenergienutzung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wesentlich sind die Änderungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP), die am 17.09.2022 in Kraft getreten sind. Außerdem sind die Anforderungen der umfangreichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene seit Juli 2022 zum Ausbau der Windenergienutzung zu beachten. Danach sind in Niedersachsen bis Ende 2032 mindestens 2,2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen (§ 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz). Niedersachsen plant vor diesem Hintergrund per Gesetz zu regeln, wieviel Flächen für die Windenergienutzung in den Regionalplänen der einzelnen Landkreise ausgewiesen werden sollen. Zur Festlegung dieser Teilflächenziele hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Windflächenpotenzialstudie in Auftrag gegeben, in der auf Basis verschiedener Kriterien für alle Planungsregionen die Flächenpotentiale für die Windenergienutzung ermittelt werden. Dabei ist zu beachten, dass die in der Studie ermittelten Flächen lediglich einer rechnerischen Bemessung der Potenziale in den einzelnen Landkreisen dienen. Es ergeben sich daraus für die Planungsträger keine räumlichen Vorgaben zur Flächenfestlegung für die Windenergienutzung.
Auf dieser Webseite wird informiert, sobald ein Entwurf des RROP für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegt.