Ansprechpartner & mehr

Bauordnung

Die untere Bauaufsichtsbehörde im Überblick

Im Fachdienst 63 "Bauordnung, Immissionsschutz und Denkmalpflege" der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg werden ausschließlich staatliche Aufgaben wahrgenommen. Dies sind Aufgaben der Bauaufsicht, des anlagenbezogenen Immissionsschutzes, des vorbeugenden Brandschutzes und des Bau- und Bodendenkmalschutzes.

Der Fachdienst 63 ist zuständig für

  • die Durchführung von Genehmigungsverfahren
  • die Führung des Baulastenverzeichnisses
  • die Durchführung von Widerspruchsverfahren
  • die Überwachung von genehmigten Vorhaben
  • das Einschreiten bei ungenehmigten durchgeführten Vorhaben
  • die Durchführung der Hauptamtlichen Brandschau
  • die Annahme von Anträgen auf Wohnraumförderung
  • die Belegungsüberwachung des geförderten Wohnraumes
  • die Umsetzung des barrierefreien Bauen

Genehmigungsverfahren werden durchgeführt für die Erlangung von

  • Baugenehmigungen
  • Immissionsrechtlichen Genehmigungen
  • Denkmalrechtlichen Genehmigungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen (Wohnungseigentum)

Was erledige ich wo? Ihre Ansprechpartner (Stand: Juli 2017)

Aufgabenbereich Zimmer-Nr.
B ...
Telefon
05841 / ...
Fachdienstleiter 308 120-530
Registratur 326
326
324

120-538
120-537
120-668

Brandschutz 307 120-531
Baukontrolle 305 120-533
Baulasten-Verzeichnis 309
302
120-529
120-536
Bauordnung/ Verwaltung 302
309
310
120-536
120-529
120-528
Bauordnung/ Technik 303
304
312
320
306
120-535
120-534
120-520
120-537
120-532

Telefax: 05841/120-543

Kommentare zum Inhalt
Kommentar erstellen

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha
Pressestelle schrieb am 22.09.2021 um 15:30 Uhr:
Hallo @Gerhard Pidd, die Grafik war veraltet und die angegebenen Zuständigkeiten waren nicht mehr korrekt, sodass die Grafik nun entfernt wurde. Sofern Sie Fragen im Baurecht haben, können Sie sich an die aufgelisteten Nummern der Übersicht wenden. Viele Grüße aus dem Kreishaus, Anne Beckmann.
Gerhard Pidd schrieb am 22.09.2021 um 14:47 Uhr:
In der Grafik werden die für die einzelnen Gebiete zuständigen Mitarbeiter aufgeführt. Es wäre hilfreich, ihnen auch Telefonnummern zuordnen zu können.
weitere Kommentare