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Jugend

Jugendpflege

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg fördert in der Jugendpflege die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, dass auch den präventiven Charakter der Jugendarbeit hervorhebt.

Die Jugendpflege bietet kostenlose Beratung zu den Themen

  • Kinder- und Jugendschutz,
  • Jugendsozialarbeit,
  • Jugendarbeit und
  • Förderung der Jugendverbände.

Im präventiven Jugendschutz sollen schädliche Einflüsse von jungen Menschen ferngehalten werden. Dies geschieht einerseits durch Beratung von Eltern, Kindergärten, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe u. a. Die Jugendpflege initiert jedoch auch geeignete eigene Veranstaltungen zum Jugendschutz - oft mit verschiedenen Partnern - (z. B. Durchführung eines "Familien-Medien-Tags") oder unterstützt andere Veranstalter finanziell.

Eine eigens ergerichtete Homepage (www.dan-kinder-jugendschutz.de) zum Thema Kinder- und Jugendschutz steht allen Kinder & Jugendlichen, BürgerInnen, Fachkräften und Ehrenamtlern zur Verfügung. Auf dieser Homepage finden Sie Informationsmaterial, Formulare, Handlungsschritte, Links, AnsprechpartnerInnen, Veranstaltungen und Aktuelles.

Im Bereich der Jugendsozialarbeit unterstützt die Jugendpflege derzeit das Pro-Aktiv-Center in Lüchow sowie die Jugendwerkstatt in Dannenberg finanziell. Um soziale Benachteiligungen auszugleichen, bieten diese Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen, die die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in  die Arbeitswelt und die soziale Integration zu fördern. Hierzu zählen auch konkrete Hilfen bei Wohnungssuche, Bewerbungen, Unterstützung bei Behördengängen u. ä..

In der Jugendarbeit gemäß  §11 SGB VIII sind folgende Schwerpunkte zu nennen:

  • außerschulische Bildung,
  • Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit,
  • arbeitswelt- , schul- , und familienbezogene Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung und die
  • Beratung junger Menschen.

Die offene Jugendarbeit in den Jugendzentren des Landkreises nimmt eine zentrale Rolle ein. Sie bieten den jungen Menschen niederschwellige Hilfen, Angebote und Programme.

Die Jugendpflege unterstützt gemäß §12 SGB VIII den Kreisjugendring Lüchow-Dannenberg in seiner Tätigkeit. Der Kreisjugendring hat derzeit rund 80 Mitgliedsverbände im Landkreis unter seinen Fittichen. Er ist das politische Sprachrohr der Jugendverbände und spiegelt die bunte Trägervielfalt des Landkreises wider. Beratungsarbeit zählen ebenso zu seinen Aufgaben ebenso wie Unterstützung bei Aktionen, z.B. bei Bundestags- oder Landtagswahlen oder Freizeitaktionen für Kinder und Jugendliche. 

Ferienpass 2.0: Es gibt einen Online-Veranstaltungskalender für Kinder und JugendlicheFür Kinder und Jugendliche: Online-Veranstaltungskalender

Ob Kicker-Turnier oder Tanz-Workshop, ob Tagesausflug oder mehrtägige Jugendfreizeit: Im neuen Online-Veranstaltungskalender des Kreisjugendrings Lüchow-Dannenberg finden Kinder und Jugendliche das ganze Jahr über viele spannende Angebote:

www.kjr-dan.de

Eine Filterfunktion ermöglicht es, sich Veranstaltungen für ein bestimmtes Alter oder nach Kategorien wie „Musik“, „Sport“, „Basteln“ oder „Spiel & Spaß“ anzeigen zu lassem. Auch eine Umkreissuche ist integriert – praktisch für all diejenigen, die im Wesentlichen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Dokumente zum Herunterladen:

Hilfreiche Links:

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 51 Jugend - Familie - Bildung
- Kreisjugendpflege -
Tel.: 05841 / 120-355
E-Mail: jugendpflege@luechow-dannenberg.de

Ausbildung zur/zum Jugendgruppenleiter/in

Junge Menschen, die Freizeitangebote wie Ausflüge, Ferienlager oder Freizeiten für andere Kinder und Jugendliche organisieren und betreuen möchten, die also als „JugendgruppenleiterInnen“ tätig werden wollen, benötigen hierfür in der Regel einen Qualifikationsnachweis.

Logo juleica - JugendleitercardEin- oder zweimal im Jahr bietet die Kreisjugendpflege des Landkreises Lüchow-Dannenberg hierfür einen „JugendleiterInnen-Kurs an. Die Ausbildung umfasst 50 Stunden Wissenswertes zum Thema Jugendarbeit:

  • Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Grundlagen der Gruppenarbeit
  • Planung von eigenen Jugendveranstaltungen
  • rechtliche Aspekte der Jugendarbeit, wie z.B. Aufsichtspflichten
  • neue Spiele zum Ausprobieren

Im Anschluß erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat und damit die theoretische Voraussetzung zur Erlangung der Jugendgruppenleitercard (Juleica).

Pauschale für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Einmal im Jahr zahlt der Landkreis Lüchow-Dannenberg auf Antrag die „Juleica-Pauschale“ in Höhe von 95 Euro aus.

Antragsberechtigt sind Personen, die eine aktuelle Jugendleiter/innen-Card besitzen und unentgeltlich und über einen längeren Zeitraum in der verbandlichen Jugendarbeit oder in der offenen Jugendarbeit (z.B. in Jugendzentrum) Kinder und Jugendliche betreuen. Innerhalb des Jahres sollte eine Weiterbildung stattgefunden haben (z.B. ein Seminar zur Vorbereitung einer Freizeit).

Das Antragsverfahren:

  1. Antrag hier runterladen
  2. Ausgefüllten Antrag an den zuständigen Jugendverband senden
  3. Jugendverband unterschreibt und sendet den Antrag an: Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreisjugendpflege, Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow
  4. Der Landkreis überweist die Pauschale als "Dankeschön" für die geleistete ehrenamtliche Arbeit.

Antragsfrist für die Pauschale 2023:
30. November 2023

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 51 Jugend - Familie - Bildung
Kreisjugendpflege
Tel.: 05841 / 120-355
E-Mail: jugendpflege@luechow-dannenberg.de

Elterngeld

Das Elterngeld verbessert die wirtschaftliche Situation junger Eltern. Mit dieser finanziellen Unterstützung des Staates können sich Mütter und Väter im ersten Lebensjahr des Kindes mehr Zeit für ihre Familie nehmen.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter unter folgenden Voraussetzungen: 

  • Sie betreuen oder erziehen ihr Kind nach der Geburt selbst
  • Sie sind nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig
  • Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt
  • Sie haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Weitere Informationen zu den neuen Einkommensgrenzen ab 1. April 2024.

Folgende Möglichkeiten stehen für Ihren Elterngeldantrag zur Verfügung:

1. ElterngeldDigital

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.

2. Antragsformular in Papierformat

Das Antragsformular in Papierformat erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Elterngeldstelle.

3. Interaktive Antragsvordrucke

Alternativ können Sie auf dieser Seite ein interaktives Antragsformular aufrufen.

Dokumente zum Herunterladen

für ab dem 1. Januar 2024 geborene Kinder:

für ab dem 1. Januar 2023 geborene Kinder:

Betreuungsgeld gibt es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 entschieden, dass die Regelungen zum Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoßen.

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 57 - Soziales und wirtschaftliche Hilfen
Tel.: 05841 / 120-201
E-Mail: eeg@luechow-dannenberg.de

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.

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