Ansprechpartner & mehr

Beurkundungen / Elterliche Sorge

Bestimmte Erklärungen, wie z.B. die Vaterschaftsanerkennung, die Sorgeerklärung oder die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung, werden erst durch eine sogenannte Beurkundung wirksam. Beurkundungen sind normalerweise Aufgabe von Notaren. Bestimmte Urkunden können jedoch auch im Jugendamt kostenfrei errichtet werden.

Dies betrifft nach § 59 SGB VIII zum Beispiel:

  • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
  • Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Sorgeerklärungen.

Die Urkunden (sogenannte „Urschriften“) werden dauerhaft beim Jugendamt verwahrt und dem Urkundsregister zugeführt.  Bei Bedarf werden Abschriften und beglaubigte Abschriften erstellt. Zudem werden abgegebene Sorgeerklärungen dem  Sorgeregister zugeführt und ggf. daraus Auskünfte erteilt.

Ihre Ansprechpartner im Überblick:

Beurkundungen & Auskünfte aus dem Sorgeregister
(Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes, bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Mutter)

A bis J, M und N
Tel.: 05841 / 120-328

P bis Z
Tel.: 05841 / 120-427

K bis L und O
Tel.: 05841 / 120-327

E-Mail: bpv@luechow-dannenberg.de

Assistenz der Fachgruppe: Tel.: 05841 / 120-391 oder -320

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Jugendamt unbedingt einen Termin. Nur so können Sie sicherstellen, dass genug Zeit für Ihr Anliegen bleibt und auch der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Verfügung steht.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen außerdem, die notwendigen Unterlagen vorab einzureichen. Lassen Sie sich dazu telefonisch beraten.

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