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Corona: Sofortiger Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime

Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Darum ist eine Unterbrechung der Infektionsketten in Alten- und Pflegeheimen besonders wichtig. Das Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg hat jetzt (31. März 2020) per Allgemeinverfügung einen Aufnahmestopp für Alten-, Pflege- und Behindertenheime ausgesprochen.

Neue Bewohnerinnen und Bewohner dürfen zunächst bis zum 18.04.2020 nicht mehr aufgenommen werden. Es sei denn, die Einrichtungen können gewährleisten, dass die Neuankömmlinge zunächst für 14 Tage von den anderen BewohnerInnen separiert in Quarantäne untergebracht werden. Der Aufnahmestopp gilt auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften und andere Formen des betreuten Wohnens. Zulässig ist allerdings die Aufnahme von PatientInnen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, in Kurzzeitpflege- oder Reha-Einrichtungen, die ausdrücklich diesem Zweck dienen.

Das Besuchs- und Betretungsverbot, das für Alten- und Pflegeheime bereits in Kraft ist, gilt nun auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften und andere Formen des betreuten Wohnens. Ausnahmen sind möglich für die Angehörigen von Bewohnerinnen und Bewohnern, die palliativ betreut werden. Auch Ärzte, Pflegekräfte und weitere Fachkräfte aus dem medizinischen Bereich haben weiterhin Zugang zu ihren Patienten. Ausnahmen vom Besuchsverbot sind außerdem für Seelsorger oder Urkundspersonen möglich.

Die Betreiber der Einrichtungen werden aufgefordert, ihre Bewohner dazu anzuhalten, die Einrichtung und das dazugehörige Außengelände nicht zu verlassen.

Die Allgemeinverfügung steht auf der Website des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter www.luechow-dannenberg.de (unter Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen) zur Verfügung.