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Anzeigepflicht für Pferdesport-Veranstaltungen

Zum Ende der grünen Saison möchte das Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg an die bestehende Anzeigepflicht für reitsportliche Veranstaltungen erinnern. Diese ergibt sich aus den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung und gilt nicht nur für professionelle Veranstalter und Reitvereine, sondern auch für Freizeitverbände. „Hintergrund dieser Regelung ist das Tierseuchenrecht. Beim Zusammentreffen von Pferden aus unterschiedlichsten Ställen ist die Gefahr der Krankheitsübertragung potenziert.“ erklärt hierzu die Amtstierärztin Nicole Henke-Büdenbender.

Unter die Anzeigepflicht fallen nicht nur die pferdesportlichen Wettbewerbe, wie sie zahlreich im Landkreis stattfinden. Sie gilt unter anderem auch für Zucht- und Leistungsprüfungen, Reitjagden, Westernturniere, Wanderritte und Reitseminare. Wer eine solche Veranstaltung organisiert, ausrichtet und öffentlich dafür wirbt, ist zur Anzeige verpflichtet. Diese muss spätestens vier Wochen vor Beginn erfolgen.

„Regionale Zusammenkünfte, das heißt alle Pferde kommen aus Lüchow-Dannenberg und den unmittelbaren Nachbarlandkreisen, sind beim Fachdienst 39 der Kreisverwaltung anzuzeigen. Für überregionale Veranstaltungen, wenn Pferde zum Beispiel aus ganz Niedersachsen oder dem Bundesgebiet zusammen kommen ist die Anzeige beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Dezernat 31 vorzunehmen.“ führt Henke-Büdenbender weiter aus. Erfolgt keine Meldung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Für weitere Informationen steht der Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Lüchow-Dannenberg unter der Tel. 05841-120286 oder per Mail an veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de zur Verfügung.

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