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Aufgepasst beim Feuerwerk!

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert: Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden, Rücksicht nehmen und örtliche Verbote beachten!

In diesem Jahr dürfen vom 28. – 31.12.2018 Feuerwerksartikel verkauft werden. Das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern oder -stellen) ist grundsätzlich verboten, darauf weist der Landkreis Lüchow-Dannenberg hin. Besondere Rücksichtnahme ist auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

„Ich bitte Sie darum, Rücksicht auf ihre Mitmenschen und Tiere zu nehmen. Ein besonderer Dank geht zugleich wieder an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Rettungsdiensten und Feuerwehren, die für unsere Sicherheit bereitstehen. Sie können unsere Ehrenamtler unterstützen, indem sie die beigefügten Hinweise beachten.“, so Landrat Jürgen Schulz.

 

Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden! Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bittet daher um Beachtung folgender Hinweise:

1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/ den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

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