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Aujeskysche Krankheit: Nachweis bei Schwarzwild in der Göhrde – Gefahr für Hunde und Hausschweine

In der Göhrde sind die Proben von zwei erlegten Wildschweinen positiv auf die Aujeskysche Krankheit (AK) ausgefallen. Bei Wildschweinen ist diese Krankheit weder anzeige- noch meldepflichtig, dennoch rät das Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg aufgrund des Befundes Jägerinnen und Jägern sowie Hunde- und Schweinehalterinnen und -Haltern zu erhöhter Vorsicht.

Schweine sind die Hauptwirte der bei Hausschweinen und Rindern anzeigepflichtigen Viruserkrankung. Für Menschen ist der Erreger völlig ungefährlich, aber für viele Tierarten ist das Virus hochansteckend. Einzig Pferde und Primaten gelten als resistent. Der Krankheitsverlauf bei Schweinen ist altersabhängig. Schwere Krankheitsverläufe zeigen sich bei Saugferkeln, wohingegen erwachsene Tiere seltener schwer betroffen sind. Bei anderen Tierarten äußert sich die Krankheit typischerweise in massivem Juckreiz und führt schnell zum Tod. Eine Impfung oder Behandlung gegen das Virus gibt es nicht.

Seit 2003 gilt der deutsche Hausschweinbestand als „Aujeszky-frei“. Untersuchungen im Rahmen des jährlichen Monitorings des Landes Niedersachsen haben jedoch seit 2011 beim Schwarzwild die Krankheit in der niedersächsischen Wildschweinpopulation nachgewiesen. Um eine Übertragung des Virus auf die Haustiere zu verhindern, ist besondere Vorsicht geboten. Hundehalterinnen und Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Hunde keinen Kontakt zu (toten) Wildschweinen haben und bei erlegtem Wild sollte auf einen Aufbruch auf dem eigenen Hof und eine Verfütterung des Fleisches an Hunde verzichtet werden. Darüber hinaus sind alle Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände einzuhalten. Wichtig ist, dass der Erreger auch durch Fleischreifung oder beim Gefrieren nicht abgetötet wird.

Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem Aujeszky-Virus ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Zu erreichen ist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg unter Telefon 05841 / 120-286.

Ausführliche Hintergrundinformationen und Merkblätter zu der Aujeskyschen Krankheit stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/aujeszkysche_krankheit/aujeszkysche-krankheit-107874.html zur Verfügung.

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