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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners 2020 in der Samtgemeinde Gartow

Gemeinsame Pressemitteilung der Samtgemeinde Gartow, der Gemeinde Gartow, der Stadt Schnackenburg sowie den Gräflich von Bernstorff’schen Betrieben

Im vergangenen Jahr 2019 hatte die Samtgemeinde Gartow federführend ca. 122 Hektar durch Eichenprozessionsspinner bedrohte Eichen an Waldrändern, Alleen sowie Baumgruppen mit einem Hubschraubereinsatz behandeln lassen. Die Gebietskulisse wurde danach ausgewählt, wo eine besondere Gesundheitsgefährdung für Menschen bestand und war ursprünglich doppelt so groß. Durch geltende Natur- und Umweltbestimmungen sind eigentlich notwendige flächendeckende Behandlungen nicht möglich. 

Bereits im letzten Jahr hat insbesondere die Samtgemeinde Gartow beim Land Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung für Bekämpfungsmaßnahmen gefordert, leider ohne Erfolg. 

Sowohl für die Gräflich von Bernstorff’schen Betriebe als auch für die Stadt Schnackenburg und die Gemeinde Gartow stellt der Hubschraubereinsatz eine immense Kostenlast dar, die allein aus Eigenmitteln nicht bewerkstelligt werden kann. 

Hinzu kommt nun die Forderung von Naturschutzverbänden und Naturschutzbehörden, dass der gesamte Einsatz durch ein sog. Monitoring begleitet werden muss. Dieses Monitoring wird geschätzte Kosten für die Samtgemeinde Gartow im 5stelligen Bereich verursachen, die weder aus dem laufenden Haushalt aufgebracht, noch auf die Privateigentümer oder die anderen Kommunen umgelegt werden können. Das Monitoring wird für Flächen verlangt, die im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) liegen und rund 58 Hektar ausmachen. Die Verpflichtung des Monitorings ergibt sich aus den FFH-Richtlinien in Verbindung mit dem geltenden Naturschutzrecht. 

Aus diesen Gründen haben die Samtgemeinde Gartow sowie die Gemeinde Gartow, die Stadt Schnackenburg und die Gräflich von Bernstorff’schen Betriebe gemeinsam entschieden, in diesem Jahr auf die Behandlung des Eichenprozessionsspinners vom Hubschrauber aus zu verzichten und die Behandlung ausschließlich vom Boden aus mittels einer Sprühkanone durchzuführen. Dabei ändert sich allerdings die zu behandelnde Gebietskulisse dahingehend, dass beispielsweise Eichen entlang des Elbradwanderweges nicht behandelt werden. 

Privateigentümer, die auf ihrem Grundstück eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wünschen, können dies im Rathaus der Samtgemeinde Gartow oder im Internet auf der Homepage www.gartow.de/eichenprozessionsspinner anmelden. 

Die Samtgemeinde bedauert nach wie vor, dass die Forderung nach einer flächendeckenden Bekämpfung nicht durch das geltende Recht umgesetzt werden kann. Offensichtlich wird seitens des Landes Niedersachsen auch nicht angestrebt, die rechtlichen Bedingungen dafür zu schaffen. Sowohl die vielen Einzeleichen als auch die Eichenalleen und Eichenwälder sind in unseren Kommunen kulturbildende Landschaftselemente. Es macht uns traurig mitzuerleben, wie der Eichenbestand weiterhin abstirbt. Noch über den Verlust der Landschaftselemente hinaus bestürzt uns, dass selbst diverse gesundheitliche Probleme der hier lebenden Menschen, z. B. Asthma oder Allergien, keine ausreichenden Argumente sind, uns finanziell zu unterstützen. Aus unserer Sicht kommt hier das zuständige Niedersächsische Gesundheitsministerium seiner Verantwortung nicht ausreichend nach, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Weiterhin sehen wir die Gefahr, dass sich durch die weitere Population des Eichenprozessionsspinners der Tourismus negativ entwickeln wird. 

Christian Järnecke
(Samtgemeindebürgermeister) 

 

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