Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

Böllerverbot in Lüchow

Böllerverbot in Lüchow (Wendland)

Lüchow. In Teilen der Lüchower Kernstadt sind Böller, Raketen und anderes Feuerwerk ab diesem Jahr an Silvester und Neujahr ausnahmslos verboten. Selbst das bloße Mitführen von Pyrotechnik ist an diesen beiden Tagen in der Kernstadt untersagt. Der Bereich beschränkt sich auf die historischen Teile der Stadt inkl. einem Sicherheitsbereich von 50 Metern. Er erstreckt sich von der Drawehnerstraße über die gesamte Lange Straße, Bergstraße bis hin zur Salzwedeler Straße. Auch Wallstraße, Junkerstraße, Theodor-Körner Straße, das Areal um die St. Johannis-Kirche und die Rosenstraße liegen in der Verbotszone. Im übrigen Stadtgebiet gilt die gesetzliche Regelung des § 23 Absatz 1 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz SprengV. Hiernach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten.

Eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wird von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den kommenden Tagen veröffentlicht. Eine Karte des Schutzbereiches finden Sie auch am Ende dieses Textes.

Wer sich aus Unwissenheit oder vorsätzlich über das Verbot hinweg setzt, dem nehmen Ordnungsamt und Polizei zumindest das Feuerwerksmaterial ab, um es anschließend zu vernichten. Auch Geldbußen können verhängt werden. Bewohnerinnen und Bewohnern der fraglichen Bereiche sollten ihre Gäste entsprechend informieren.

Durch die Maßnahme soll der Jahreswechsel für die Anwohner der Lüchower Kernstadt ruhiger und sicherer werden. Während viele Menschen den Jahreswechsel friedlich und ausgelassen feiern, gibt es leider auch Störenfriede, die Feuerwerkskörper gegen Menschen, Tiere und Gebäude einsetzen. Zu einem traurigen Höhepunkt derartiger Ereignisse war es im vergangen Jahr in Lüchow gekommen, als mehrere Gebäude an Silvester in Brand gerieten und die Feuerwehr sogar bei der Löscharbeit behindert und gefährdet wurde. „Es sei nicht hinnehmbar, dass die Gesundheit der Einwohner und die historische Fachwerkkulisse der Stadt durch derart zügelloses Verhalten gefährdet werden. Feuerwehr und Ordnungskräften sind für unseren Schutz im Einsatz, während andere feiern. Es sei unerträglich, dass diese Einsatzkräfte im Dienst bepöbelt oder gar angegriffen werden“, so Lüchows Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland.

Soweit Feuerwerkskörper im Stadtgebiet an andere Orte verbracht werden sollen, sollte dies vor dem Verbotszeitraum geschehen. Andernfalls sind dazu Umwege erforderlich, da bereits das Mitführen der Gegenstände im Schutzgebiet untersagt ist.

Leider werden die auf allen Verpackungen angebrachten Informationen zum sicheren Umgang mit den Silvesterknallern oftmals nicht zur Kenntnis genommen oder gar gezielt missachtet. Sicherheitsabstände werden gerade in Innenstädten nicht eingehalten. Aufgrund der dichten Bebauung und der sich verstärkt in der Innenstadt aufhaltenden Menschen und Tiere ist es oftmals auch gar nicht möglich, die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten. Es besteht die Gefahr von Querschlägern oder den Resten abgebrannter Raketen getroffen zu werden.

Die Verwaltung bedauert, mit dieser Maßnahme auch die Feiernden beschränken zu müssen, die verantwortungsbewusst mit Böllern und Raketen umgehen. Die beabsichtigte Schutzmaßnahme ist aber nur so durchzuführen. Ist ein Feuerwerkskörper erst einmal missbräuchlich gezündet, so ist es i. d. R. zu spät für sichernde Maßnahmen zum Schutz anderer. Auch erfolgt die Verwendung von Feuerwerkskörpern zumeist in der Dunkelheit und vielfach aus Personengruppen heraus, so dass die entsprechenden Störer nicht oder nicht rechtzeitig vor dem Schadenseintritt erkannt werden können.

Die Allgemeinverfügung wird in diesem Jahr erstmals erlassen, um das allgemeine Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nach der Verordnung zum Sprengstoffgesetz zu konkretisieren da es bisher keine ausreichende Wirkung hatte. Die konkrete Zuordnung einzelner Feuerwerkskörper zu bestimmten Personen ist in der Silvesternacht bei Dunkelheit und inmitten vieler Menschen weder den Geschädigten noch sonstigen Zeugen oder den Einsatzkräften möglich.

Ab etwa ein Uhr nachts sind zwar deutlich weniger Personen auf den Straßen. Aufgrund ihrer Alkoholisierung und des damit abnehmenden Reaktionsvermögens sind diese aber stärker gefährdet. Die alkoholbedingte Enthemmung fördert zugleich die Neigung zu einem betimmungswidrigen Gebrauch von Feuerwerk. Das Verbot gilt daher auch für den gesamten Neujahrstag.

 

Sehen Sie hier den Kartenausschnitt mit der Schutzzone und dem sicherheitsbereich in Lüchow.

 

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?