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Briefwahl beantragen

Briefwahl beantragen

Lüchow. Der Countdown für zwei wichtige Wahlen läuft. Am 12. September werden die Kommunalwahlen und bereits zwei Wochen später die Bundestagswahlen stattfinden. Während in früheren Jahren die überwiegende Zahl der Wahlberechtigten die Wahllokale besucht hat, um ihre Stimmen abzugeben, gibt es in diesem Jahr gute Gründe für eine Briefwahl. Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Wer sich zu einer Briefwahl entscheidet, vermeidet am Wahltag viele Kontakte und schützt damit sich und andere Personen. Eine Wahl per Brief ist zudem bequem und in aller Ruhe von zuhause aus zu erledigen. Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht schon immer für jeden Wahlberechtigten und sollte während der Pandemie verstärkt wahrgenommen werden. Die Briefwahl kann persönlich, schriftlich (möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder auf der Internetseite der Kommune beantragt werden. Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich aber auch ein persönlicher QR-Code, der für eine Beantragung mit dem Smartphone benutzt werden kann. Anschließend erhält man einen Wahlschein und die nötigen Stimmzettel.

Eine Briefwahl kann auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. In jedem Falle sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden, auf dem Postweg spätestens bis zum Mittwoch vor den Wahlen. Bei sehr späten Anträgen kann es nötig werden, dass die Wahlunterlagen persönlich abgeholt werden müssen.  

Auch für eine Briefwahl gilt, dass diese persönlich und unbeobachtet erfolgen muss. Die Stimmzettel werden nach dem Ankreuzen in den farbigen Stimmzettelumschlag gesteckt und verklebt. Anschließend muss die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein unterschrieben werden, die dann zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt wird. Gut verschlossen wird dieser dann auf den Postweg gegeben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt eingeworfen oder abgeben. Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag, bis 18:00 Uhr vorliegen. Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen in den örtlichen Wahllokalen ist nicht möglich. Bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief sicherheitshalber einige Tage vor der Wahl abgesandt werden.

 

Kommentare zum Inhalt
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Pressestelle schrieb am 23.08.2021 um 08:28 Uhr:
Hallo @Alf Lüchow, jede wahlberechtigte Person erhält postalisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite dieser Benachrichtigung finden Sie einen Antrag für die Briefwahl. Diesen Antrag können Sie ausfüllen und an die angegebene Adresse zurücksenden. Eine Briefwahl kann auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Wenden Sie sich hierfür mit Ihrem Anliegen an Ihre Samtgemeinde. Viele Grüße aus dem Kreishaus.
Alf Lüchow schrieb am 22.08.2021 um 12:27 Uhr:
Ich möchte meine Brief-Wahlunterlagen für die Bundestagswahl bekommen. Wie mache ich das? A. Lüchow
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