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Corona: Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Versammlungen

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erlässt eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Versammlungen, die ab Donnerstag, den 13. Januar 2022, in Kraft tritt.

Bis Montag, den 31. Januar 2022, sind Teilnehmende sowie Leitende, Ordner und Ordnerinnen verpflichtet bei einer Versammlung unter freiem Himmel auf Kreisgebiet eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Dies gilt auch bei nicht angezeigten Versammlungen.

Von der Pflicht zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Ausspreche verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung wird erlassen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten, nachdem es im Kreisgebiet immer wieder zu Spontanversammlungen gekommen ist, bei denen weder Masken getragen wurden noch auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet wurde.

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