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Corona: Geänderte Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt

Bereits am Dienstag, den 4. Januar 2022, waren in Niedersachsen rund 70 Prozent der Fälle auf die Omikron-Variante zurückzuführen. Die Dunkelziffer der Infizierten dürfte vermutlich aufgrund der Dominanz und der Analysedauer der Variante noch höher liegen. Zudem kommt, dass nicht alle positiven Ergebnisse auf die Varianten getestet werden können. Die schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante lässt auch die Fallzahlen im Landkreis Lüchow-Dannenberg ansteigen. Um das Infektionsgeschehen im Landkreis besser nachverfolgen und eindämmen zu können, ändert das Gesundheitsamt das Vorgehen bei den Neuinfizierten.

Auf Grundlage des § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes sowie auf Basis der Empfehlung des RKI zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen (Stand: 14.12.2021) werden ab sofort alle Neuinfektionen wie eine nachgewiesene Infektion mit der Omikron-Variante behandelt. Dementsprechend wird für die infizierte Person sowie alle engen Kontaktpersonen zunächst eine Quarantäne angeordnet bis die Analyse der Virusvariante erstellt ist. Sollte es sich nicht um Omikron handeln, werden die geimpften und genesenen Kontaktpersonen aus der Quarantäne entlassen. Für ungeimpfte Kontakte gilt nach wie vor eine Quarantäne von 14 Tagen.

Dieses Verfahren gilt zunächst bis zum 19. März 2022. Das Gesundheitsamt wird darüber hinaus weiterhin regelmäßig eine aktuelle Bewertung der Lage vornehmen und auch die Entscheidungen, die aus der Ministerpräsidentenkonferenz resultieren, in die Lagebeurteilung mit einbeziehen.  

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