Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

Grundstückspflege in der Brutzeit - Reinigungspflicht

Grundstückseigentümer, die es versäumt haben, Wege, Hecken und überwuchernde Grunstücksgrenzen im zeitigen Frühjahr zu pflegen, müssen jetzt handeln.
Udo Schulz, Leiter der Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) macht deutlich:

„Auf Grund überhängender Äste kommt es immer wieder zu Sichtbeeinträchtigungen oder Schäden. Und auch Straßenverunreinigungen können eine Gefahr darstellen.“ Schulz appelliert daher an die Grundstückseigentümer, umgehend zu Hacke, Besen und Heckenschere zu greifen.

Wichtig sei insbesondere auch, über Gehwegen und Radwegen eine lichte Höhe von 2,5 Metern herzustellen und über Straßen 4,5 Meter frei zu schneiden. Die Reinigungspflichten für Straßen, Gehwege, Gossen, sind in der „Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ nachzulesen, die im Internet auch unter www.luechow-wendland.de zur Verfügung steht.

Allerdings sei derzeit bei allen Arbeiten auch viel Fingerspitzengefühl gefragt, so Schulz, denn die Hecken aus einheimischen Gehölzen sind nicht nur Einfriedungen, sondern auch ideale Brutreviere. Sie bieten Vögeln und anderen Tieren wichtige Deckung vor Elstern, Eichhörnchen und auch vor Hauskatzen. Von März bis September sind daher nur reine Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen zulässig. Tiefe Rückschnitte oder gar Rodungen sind verboten.

Der Schnitt von Hainbuchenhecke, Buchshecke, Ligusterhecke, usw. erfolgt daher am günstigsten im Frühling kurz vor dem Austreiben. Dann wird das Brutgeschäft noch nicht gestört und die Pflanzen sehen im Sommer gepflegt aus, ohne in Gehwege und Straßen zu wachsen.

„Eigentümer und Anlieger sind verpflichtet, Überwucherungen an Grundstücksgrenzen, herumliegende Glasscherben und bisweilen sogar Hundekot zu beseitigen“, fasst Schulz zusammen. Das gelte selbstverständlich auch für unbewohnte Gebäude oder brach liegende Grundstücke.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?