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Hundeschulen und Hundetrainer: Nicht mehr ohne Erlaubnis

Lüchow. Ab dem 01. August 2014 benötigen Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten (Hundeschulen und Hundetrainer), eine Erlaubnis. Grund hierfür: Das Tierschutzgesetz wurde geändert. Die Genehmigung erteilt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises.

Voraussetzung für die Erlaubnis ist eine Zertifizierung als Hundetrainer mit Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein oder der IHK Potsdam. Liegt keine Zertifizierung vor, dann führt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ein Fachgespräch mit dem Antragssteller. Alternativ kann der Landkreis auch an eine geeignete Institution verweisen, um dort die Sachkunde überprüfen zu lassen. Zurzeit prüft die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Voraussetzungen für die Erlaubnis festgelegt hat, ob andere Abschlüsse als gleichwertig zum qualifizierten Hundetrainer angesehen werden können.

Antragsvordrucke können über die Homepage des Landkreises Lüchow-Dannenberg heruntergeladen werden (siehe rechts: Dokumente zum Thema) oder beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Herrn Rüter (Tel. 05841/120-293) angefordert werden.

 

Dokumente zum Thema: Antrag auf Erlaubnis anch § 11 Tierschutzgesetz (bitte Hundeschule bzw. Hundetrainer entsprechend ergänzen)


   

 

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