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KFZ-Steuer: Einführung des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens ab 01.01.2014

Lüchow. Zum 1. Februar 2014 löst das Sepa-Lastschriftverfahren die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Für die SEPA-Lastschriften werden IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.

Da Festsetzungen der Kfz-Steuer für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. bis 31. Januar 2014 zugelassen werden, erst nach dem 1. Februar 2014 fällig werden und nur noch über die SEPA-Lastschrift eingezogen werden können, dürfen – auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums – ab dem 1. Januar 2014 bei der Zulassung von Fahrzeugen nur noch SEPA-Bankverbindungen angenommen werden.

Die Abgabe der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer kann ab dem 1. Januar 2014 nur noch mit dem sogenannten „SEPA-Kombimandat" vorgenommen werden. Das „Kombimandat" ist bei der Zulassung – vollständig ausgefüllt- (für jedes Fahrzeug) im Original (mit originaler Unterschrift vom Halter und dem ggf. abweichenden Kontoinhaber) vorzulegen. Dies gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter die Zulassung beantragt. Kopien, Telefaxe, E-Mails o.ä. sowie handgeschriebene oder nach bisherigen Vordrucken abgegebene Einzugsermächtigungen dürfen nicht akzeptiert werden.

Die entsprechenden Vordrucke liegen zur Mitnahme in der Zulassungsstelle Lüchow aus oder können im Internet unter www.luechow-dannenberg.de/zulassung abgerufen werden.

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