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Kontrollen seit Dezember kostenpflichtig

Seit diesem Monat sind die Kontrollen des Veterinäramtes und der Lebensmittelüberwachung mit Kosten verbunden. Grund dafür: Die neue Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung, die das Land Niedersachsen erlassen hat.

Die Gebührenhöhe bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung ist gestaffelt. Sie richtet sich nach dem Jahresumsatz des Betriebes. Hierbei ist jede Betriebsstätte (Filiale) für sich zu betrachten. Um den Jahresumsatz zu ermitteln, werden ab Januar 2015 alle Kontrollberichte mit einer Selbstauskunft für die Betriebsinhaber verschickt. Probenahmen bleiben weiterhin kostenfrei. Allerdings: Sind die Proben nicht so, wie vorgeschrieben, dann muss der Hersteller die Kosten tragen.

Die Gebührenhöhe bei veterinärrechtlichen Kontrollen wird nach einem anderen System festgelegt. Hier werden die Gebühren nach dem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Sie betragen aber mindestens 35,00 €.

Bei Fragen zu der neuen Gebührenordnung hilft Marcus Szczepanski, verbraucherschutz@luechow-dannenberg.de, 05841/120 290, für den Bereich der Lebensmittelüberwachung und Stefan Rüter,
veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de, 05841/120 293, für den Bereich der veterinärrechtlichen Kontrollen gern weiter.

 

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