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Landkreis gibt Ehrenamtskarten aus (17.03.2014)

Lüchow. Sie hat das Format einer EC-Scheckkarte – und wird doch von keinem Bankautomaten der Welt akzeptiert: die landesweite Ehrenamtskarte in Niedersachsen. „Geld kann man mit ihr nicht ziehen“, sagt Landrat Jürgen Schulz, „dafür sind ihre Inhaberinnen und Inhaber aber ‚Gold wert’“.

Landrat Jürgen Schulz versteht die Ehrenamtskarte als Anerkennung für langjähriges, freiwilliges Bürgerengagement. Wer sie erhält, genießt in Niedersachsen eine Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen wie privaten Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. Die Vorlage der Ehrenamtskarte berechtigt z.B. dazu, in den Büchereien in Lüchow und Clenze kostenlos Bücher auszuleihen. Auf den Eintrittspreis der Autostadt in Wolfsburg erhalten die Inhaber der Ehrenamtskarte sogar 50 % Ermäßigung. Welche Partner ebenfalls Vergünstigungen gewähren, kann unter www.freiwilligenserver.de eingesehen werden

Sportvereine, Feuerwehren, Kultureinrichtungen und Kirchengemeinden ohne die Hilfe und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen? - undenkbar. Aber auch außerhalb von Organisationen und Vereinen sind „Ehrenamtliche“ zu finden und nur schwer zu ersetzen: Der gehbehinderten Nachbarin Einkäufe mitbringen, am Straßenrand Müll sammeln oder alten Menschen etwas vorlesen auch das ist „Ehrenamt“. „Mit der Ehrenamtskarte möchte der Landkreis Lüchow-Dannenberg diesen Menschen 'Danke' sagen“, so Landrat Jürgen Schulz.

Die nächsten Ehrenamtskarten werden voraussichtlich Mitte Mai durch den Landrat ausgegeben. Bis zum 15. April sind Bewerbungen möglich. Antragsformulare können unter www.luechow-dannenberg.de/ehrenamtskarte heruntergeladen oder per E-Mail unter landratsbuero@luechow-dannenberg.de angefordert werden. Voraussetzungen, um die Ehrenamtskarte zu erhalten, sind: Die Ausübung einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr seit mindestens drei Jahren. Das Mindestalter der Antragsteller/innen muss 18 Jahre betragen.

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann sie neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

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