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Naturschutz auf Weisung

Lüchow. Was seit mehr als 10 Jahren gut lief, wird nun zum Problem mit massivem Zeitdruck. Die Rede ist von den sogenannten „Flora/Fauna/Habitat-Gebieten“ (FFH) und den Vogelschutzgebieten der Europäischen Union (EU).

FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete der EU. Ein Großteil der hier ausgewiesenen Flächen befindet sich in bereits bestehenden Schutzgebieten, wie dem Biosphärenreservat an der Elbe. Andere müssen jedoch verteilt über das gesamte Kreisgebiet in neue Schutzgebietsverfahren eingebracht werden. Dadurch würde der Flächenanteil der Schutzflächen im im Landkreis von 54 Prozent auf 62 Prozent steigen. Mit einzuleitenden Schutzgebietsverfahren musste sich der Fachausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 beschäftigen. „Ich hätte auch gut damit leben können, diese Gebiete weiter vertraglich oder durch Eigentum zu sichern“, so Landrat Jürgen Schulz, „aber nun droht die EU mit einem Ordnungsverfahren gegen die Bundesrepublik und daraufhin hat das Landesumweltministerium die hoheitliche Unterschutzstellung durch zu erarbeitende Verordnungen angeordnet“, so der Landrat weiter.

Zum Hintergrund: Bereits seit Ende der 90er Jahre hat die EU in drei Schritten die FFH-Gebiete ausgewiesen. Die EU-Vogelschutzgebiete folgten 2002. Seitdem sind diese Festlegungen auch in den behördlichen Amtshandlungen der Kreisverwaltung ein ständiges Thema. So beispielsweise bei der Bearbeitung des Regionalen Raumordnungsprogrammes oder bei Biogasplanungen in der Landwirtschaft. Der förmliche Schutz erfolgte aber nicht durch Schutzverordnungen, sondern – in Absprache mit der damaligen Landesregierung – durch Vertragsnaturschutz oder Eigentum. So ist der Landkreis z.B. Eigentümer von weiten Teilen der Nemitzer Heide und kann so leicht steuern, was dort geschieht.

Damit soll nun Schluss sein, so fordert es die EU, weil sie schon vor Jahren bei der Ausweisung der FFH- und Vogelschutzgebiete die Unterschutzstellung durch nationales Recht gefordert hatte und zwar bis 2010 bzw. 2013 und diese Übergangsfristen bereits überschritten seien. Der zuständige Fachausschuss des Kreistages folgte am Dienstag diesem Ansinnen grundsätzlich, gab aber noch keine gezielte Empfehlung für den Kreistag, so dass im Kreistag am 23. Juni 2014 eine ausführliche Debatte zu erwarten ist. Einigkeit bestand mit der Vorlage der Verwaltung, dass die verschiedenen betroffenen Gebiete nur schrittweise in die Bearbeitungsverfahren gehen können. Zu welchem Schutzstatus es endgültig kommen soll – zu unterscheiden ist in aller Regel zwischen Landschaftsschutzgebiet als dem milderen Mittel und Naturschutzgebiet als dem schärferen Schutz – will der Ausschuss ebenfalls noch ausführlicher diskutieren. Auf Vorschlag von Landrat Jürgen Schulz wird die Verwaltung die notwendigen Schutzverfahren vorbereiten und durchführen, wie die bekannten Bebauungsplanverfahren bei den Gemeinden. Dort ist im Gegensatz zum Naturschutzrecht mehr Transparenz durch Aufstellungsbeschlüsse, frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Samtgemeinden vorgesehen. Auch ein Begleitgremium mit den beteiligten Fachleuten der Landwirtschaft und des Naturschutzes soll zur frühzeitigen Erörterung gebildet werden.

Die CDU-Fraktion hatte gebeten, im Gegenzug auch vorhandene Landschaftsschutzgebiete auf deren Sinn und Zweck zu überprüfen. Auch dieser Wunsch wird einvernehmlich dem Kreistag vorgelegt.

Ein Großteil der FFH- und Vogelschutzflächen der EU liegen in bereits ausgewiesenen Schutzgebieten wie dem Biosphärenreservat an der Elbe. Andere müssen jedoch verteilt auf das gesamte Kreisgebiet in neue Schutzgebietsverfahren eingebracht werden.

„Wenn die Verfahren einmal abgeschlossen sind, wird der Schutzgebietsanteil im Landkreis von derzeit 54 Prozent auf 62 Prozent der Kreisfläche steigen“, so Landrat Jürgen Schulz. Die Herausforderung werde weiterhin darin liegen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Wirtschaft und Landwirtschaft einerseits und dem Naturschutz andererseits zu finden. Erste Verfahrensschritte sind nach der Juni-Kreistagssitzung zu erwarten.

 

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