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Neue Regelungen im Unterhaltsvorschuss – Hinweise des Landkreises

Zum 01.07.2017 werden neue Regelungen des Unterhaltsvorschusses in Kraft treten. Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten wurde ausgeweitet, bisherige Beschränkungen auf 72 Monate Leistungszeit sind weggefallen. Auch kann der Unterhaltsvorschuss nunmehr bis zum 18. Lebensjahr geleistet werden, wenn verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Der Landkreis empfiehlt daher allen Alleinerziehenden, die nicht oder nicht in ausreichender Höhe Unterhalt für ihr Kind bekommen, sich über die Neuregelungen zu informieren.

Etwaige Anträge sind beim Jugendamt, genauer bei der Unterhaltsvorschusskasse, zu stellen. Dies ist auch die richtige Adresse für alle Fragen rund um den Unterhaltsvorschuss. Die aktuellen Antragsvordrucke können Sie an der Information des Landkreises erhalten oder im Internet unter  www.luechow-dannenberg.de/formularservice (Stichwort "Unterhalt" ) abrufen. Dort ist auch ein Merkblatt zu den wesentlichen Informationen hinterlegt. Der Antrag kann schriftlich eingereicht werden. Die persönliche Abgabe und Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Jugendamtes oder nach Terminvereinbarung wird jedoch unbedingt empfohlen, da so die Vollständigkeit geprüft werden kann.

Da sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten erheblich erhöht, kann sich die Bearbeitung der Anträge verzögern. Etwaige Ansprüche gehen durch eine verzögerte Bearbeitung aber nicht verloren, sie werden nachgezahlt.

Gern können etwaige Fragen auch per E-Mail direkt an die Unterhaltsvorschusskasse gerichtet werden: uvg@luechow-dannenberg.de. Dabei bitte beachten: Eine wirksame Antragstellung ist per Mail derzeit rechtlich nicht möglich.

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