Ansprechpartner & mehr

Pressearchiv

Osterfeuer 2022

Osterfeuer wieder möglich
 
Pandemiebedingt mussten die Osterfeuer in den vergangenen zwei Jahren ausfallen. In diesem Jahr sind sie in Lüchow-Dannenberg wieder möglich – natürlich unter den Vorgaben der Mitte April gültigen niedersächsischen Corona-Verordnung. Wer ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dieses zuvor jedoch beim zuständigen Ordnungsamt in Gartow, Dannenberg oder Lüchow anmelden.

Die Rathäuser bitten darum, sich in diesem Jahr auch um die Schutzmaßnahmen der Natur ganz besonders sorgsam zu kümmern. Mitte April ist damit zu rechnen, dass in bereits länger aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen bereits Vögel brüten und auch andere Tiere in den Brennmaterialien Unterschlupf gefunden haben. Die Haufen sollen daher möglichst erst eine Woche vor dem Abbrennen überhaupt aufgeschichtet werden. Bei einer früheren Anlieferung ist eine mindestens wöchentliche Umlagerung des Materials vorzunehmen. Kurz vor dem Anzünden sollte dann nochmals um- und aufgeschichtet werden. Das Abbrennen von aufgeschichteten Haufen, in denen sich Nester befinden, ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar eine Straftat dar. Generell darf vom Ostersamstag bis zum  Ostermontag ein Osterfeuer entzündet werden. Zudem sollen die Brauchtumsfeuer spätestens 14 Tage vorher, also bis zum 01. April, unter Angabe von Datum und Ort  angemeldet werden. Wichtig ist dies auch, damit die örtliche Feuerwehr rechtzeitig informiert werden kann.
 
Osterfeuer dürfen nur an geeigneten Plätzen abgebrannt werden. Es ist auf einen ausreichenden Abstand zu Häusern, Bäumen und anderen brennbaren Materialien zu achten. Frisches Grün, Altreifen, behandeltes Holz und Ähnliches dürfen nicht verbrannt werden. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter . Werden alle Vorgaben eingehalten, steht einem stimmungsvollen Abend nichts im Wege. 

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?