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Silvester ohne Feuerwerk

Verkauf, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern aller Art verboten.

Lüchow. Nach der aktuellen Corona-Verordnung wird in Niedersachsen zum Jahreswechsel nicht nur der Verkauf, sondern auch das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern aller Art verboten. Damit dürfen auch Restbestände aus Vorjahren nicht abgebrannt werden. Das Verbot gilt auch im eigenen Garten und selbst, wenn nur Mitgliedern des eigenen Haushaltes anwesend sind. Die Landesverordnung gilt umfassend, so dass die Samtgemeinde nicht wie im Vorjahr eigene Allgemeinverfügungen zu Silvester erlassen wird, heißt es aus dem Rathaus in Lüchow. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
 

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