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Veranstaltung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Jugendlicher

21 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendzentren des Landkreises sowie deren Kolleginnen aus den zuständigen Samtgemeinden informierten sich am 25. Januar 2016 bei einem Workshop im Allerlüd in Lüchow über ihre Aufgaben im Rahmen des §8a SGB VIII. Die Kreisjugendpflege hatte Frau Sabine Schulz aus Cuxhaven als freie Referentin bereits zum zweiten Male eingeladen, um über die rechtlichen Besonderheiten in der Arbeit mit Jugendlichen zu sprechen.

Frau Schulz informierte auch über die Historie: 2005 wurde der §8a des SGB VIII geschaffen, der ursprünglich für den Kindertagesstättenbereich gedacht war, um hier Standards und Verfahrensabläufe für einen wirksamen Kinderschutz festzulegen. Erst später wurden dann auch Vereinbarungen für die Jugendhäuser geschlossen. Diese hat nun auch der Landkreis als Kommune mit den Samtgemeinden übernommen.

Die Runde diskutierte über Art und Weise zu führender Elterngespräche ebenso wie Situationen, wenn ein junger Mensch offenbar zuhause vernachlässigt wird oder bei selbstverletzendem Verhalten und die dann zu ergreifenden Maßnahmen. Hier war auch die Anwesenheit der insoweit erfahrenen Fachkraft Simin Feuerriegel des Jugendamtes von Bedeutung, die dann Hilfestellung bei der Risikoeinschätzung im Team gibt und abgerufen werden kann. Aber auch der richtige Zeitpunkt der Abgabe von Verantwortung an andere Stellen wurde ausführlich behandelt. "Eine gute und wichtige Veranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendhäusern, aber auch für deren Träger um zu mehr Sicherheit im Jugendschutz zu kommen, was eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und absolut weitergeführt werden muss" bilanzierte Kreisjugendpflegerin Martina Jahn."

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