Die Stadt Dannenberg (Elbe) verkauft gegen Gebot eine Teilfläche des Flurstückes 33/13, der Flur 4 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe). Die Teilfläche hat eine Größe von ca. 2.300 m².
Verkaufsbedingungen:
- Der Mindestkaufpreis für das Grundstück ist der Bodenrichtwert.
- Angebote sind innerhalb von 4 Wochen nach der Veröffentlichung, also spätestens bis zum 23.02.2019, schriftlich abzugeben.
- Die Angebotsabgabe erfolgt direkt an den
Stadtdirektor der
Stadt Dannenberg (Elbe)
Herrn Jürgen Meyer – persönlich -
Rosmarienstraße 3
29451 Dannenberg (Elbe)
- Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten (Notar-/Vermessungs-/Gerichtskosten) trägt der Erwerber.
- Die Stadt Dannenberg (Elbe) behält sich im Kaufvertrag ein Rückfallrecht vor.
- Für das Grundstück besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb.
- Den ausführlichen Bebauungsplan finden Sie hier:
Festsetzung des Bebauungsplans "Ratswiesen - Teilneufassung 96"
Bebauungsplan "Ratswiesen - Teilneufassung 96"
Bezüglich der Bestimmungen und der Erläuterungen zum B-Plan ist die Samtgemeinde Elbtalaue,
Frau Basedow (t.basedow@elbtalaue.de, 05861-808301) Ansprechpartnerin.
Setzen Sie sich bei Fragen bitte direkt mit ihr in Verbindung.
Den Lageplan des Grundstückes finden Sie hier:
Lageplan - Teilfläche Grundstück
Falls der Bebauungsplan und der Lageplan von Ihnen nicht online eingesehen werden können, ist nach vorheriger Terminabsprache unter 05861-808 312 (Frau Tollschnibbe) auch eine Einsicht vor Ort (Rathaus Hitzacker, Am Markt 7, 29456 Hitzacker (Elbe)) möglich.
- Die Bedingungen des B-Planes müssen vertraglich und grundbuchlich gesichert werden.
- Für Fragen bezüglich des Grunderwerbs ist Frau Tollschnibbe (i.tollschnibbe@elbtalaue.de, 05861-808312) zuständig.
- Über den endgültigen Verkauf entscheidet der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe).