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Verkauf einer Teilfläche eines Grundstückes der Stadt Dannenberg (Elbe)

Die Stadt Dannenberg (Elbe) verkauft gegen Gebot eine Teilfläche des Flurstückes 33/13, der Flur 4 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe). Die Teilfläche hat eine Größe von ca. 2.300 m².

Verkaufsbedingungen:

  1. Der Mindestkaufpreis für das Grundstück ist der Bodenrichtwert.
  1. Angebote sind innerhalb von 4 Wochen nach der Veröffentlichung, also spätestens bis zum 23.02.2019, schriftlich abzugeben.
  1. Die Angebotsabgabe erfolgt direkt an den
     

Stadtdirektor der

Stadt Dannenberg (Elbe)

Herrn Jürgen Meyer – persönlich -

Rosmarienstraße 3

29451 Dannenberg (Elbe)

 

  1. Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten (Notar-/Vermessungs-/Gerichtskosten) trägt der Erwerber.
  1. Die Stadt Dannenberg (Elbe) behält sich im Kaufvertrag ein Rückfallrecht vor.
  1. Für das Grundstück besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb.
  1. Den ausführlichen Bebauungsplan finden Sie hier:

          Festsetzung des Bebauungsplans "Ratswiesen - Teilneufassung 96"

         Bebauungsplan "Ratswiesen - Teilneufassung 96"

 

        Bezüglich der Bestimmungen und der Erläuterungen zum B-Plan ist die Samtgemeinde Elbtalaue,
        Frau Basedow (t.basedow@elbtalaue.de, 05861-808301) Ansprechpartnerin.
        Setzen Sie sich bei Fragen bitte direkt mit ihr in Verbindung.

        Den Lageplan des Grundstückes finden Sie hier:

 Lageplan - Teilfläche Grundstück

Falls der Bebauungsplan und der Lageplan von Ihnen nicht online eingesehen werden können, ist nach vorheriger Terminabsprache unter 05861-808 312 (Frau Tollschnibbe) auch eine Einsicht vor Ort (Rathaus Hitzacker, Am Markt 7, 29456 Hitzacker (Elbe)) möglich.

  1. Die Bedingungen des B-Planes müssen vertraglich und grundbuchlich gesichert werden.
  1. Für Fragen bezüglich des Grunderwerbs ist Frau Tollschnibbe (i.tollschnibbe@elbtalaue.de, 05861-808312) zuständig.
  1. Über den endgültigen Verkauf entscheidet der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe).
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