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Verletzter Wolf – Was ist zu tun?

Lüchow. Es ist kein Geheimnis: Der Wolf ist nach Niedersachsen zurückgekehrt. Für den Landkreis Lüchow-Dannenberg ist ein Paar im Raum Gartow bestätigt, welches bereits Nachkommen gezeugt hat. Zudem gibt es erste Hinweise darauf, dass sich in der Göhrde eine Wölfin angesiedelt hat.

Mit der Rückkehr, Vermehrung und Ansiedlung der Wölfe steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier angefahren oder anderweitig verletzt wird. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Daher unterliegt der Umgang mit einem toten oder verletzten Tier strengen Rechtsvorgaben. So darf nicht jedermann entscheiden, was mit dem Tier geschehen darf.

Leicht verletzte Wölfe, die sich noch selbständig und zügig vom Unfallort entfernen, dürfen nicht verfolgt werden, sie sollten jedoch dem Landkreis Lüchow-Dannenberg gemeldet werden. Ein schwerer verletzter Wolf darf nur aufgrund behördlicher Genehmigung untersucht und behandelt werden. Ein toter Wolf ist der Naturschutzbehörde zu melden und zu übergeben.

Der Landkreis (Fachdienst Naturschutz sowie Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz) hat sich in Zusammenarbeit mit der Polizei und den praktischen Tierärzten auf diesen Fall vorbereitet. Er hat vier Tierärzte amtlich benannt, die einen Wolf untersuchen und behandeln dürfen, wenn kein Amtstierarzt erreichbar ist. Sowohl die Rettungsleitstelle des Landkreises (Tel.: 05841/971540) als auch die örtliche Polizei ist über die Namen und Kontaktdaten der Tierärzte informiert. Das Lüchower Polizeikommissariat hat sich bereit erklärt, die erforderlichen Fang- und Transportmaterialien bei sich zu deponieren. So können die Tierärzte jederzeit auf diese zurückgreifen.

„Wir hoffen, dass ein verletzter Wolf die absolute Ausnahme bleibt, auf die wir dann allerdings in guter Zusammenarbeit mehrerer Institutionen schnell reagieren können“, so Amtstierärztin Dr. Birgit Mennerich-Bunge.

 

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