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Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes

Brände lassen sich leider nicht völlig verhindern, aber man kann den Umfang des Schadens beeinflussen: Durch geeignete bauliche Maßnahmen können Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung des Feuers getroffen und Möglichkeiten zur Rettung von Menschen sowie zur gezielten Brandbekämpfung geschaffen werden.

Bei den Landkreisen und der Region Hannover sowie den kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr haben daher als hauptberufliche Mitarbeiter sogenannte "Brandschutzprüfer" die gesetzliche Pflicht und das Recht, Gebäude, Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der sogenannten "Hauptamtlichen Brandschau" in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen.

In erster Linie werden dabei Objekte geprüft, die ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen oder in denen sich viele Menschen aufhalten bzw. erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Dazu gehören unter anderem Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäuser, Theater, Versammlungsstätten, Warenhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie größere landwirtschaftliche Betriebe. Aber auch Wohnanlagen, insbesondere Wohnhochhäuser, können Gegenstand der Brandschau sein.

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen heute mehr denn je einem gesteigerten Umweltbewusstsein gerecht werden und danach streben, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Ressourcen zu schonen. Bauliche, technische sowie organisatorische Brandschutzmaßnahmen als wesentliche Bestandteile der präventiven Gefahrenabwehr schaffen die Voraussetzungen für erfolgreiche Menschen- und Tierrettung, Schutz der Umwelt und Erhalt von Sachwerten durch die Feuerwehren sowie die Sicherheit der Einsatzkräfte.

Die Brandschutzprüfer werden darüber hinaus als Gutachter zur Beratung der Bauaufsichtsbehörden bei Sonderbauten herangezogen, da die Bestimmungen der "Niedersächsischen Bauordnung" nicht alle möglichen Einzelfälle abdecken. Beim Landkreis Lüchow-Dannenberg gehört der Brandschutzprüfer zum Fachdienst Bauordnung, Immissionsschutz und Denkmalpflege.

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Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

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