zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes Auf den Kämpen - 2. Änderung und Erweiterung
a) Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
b) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §13a (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB
Entwurf des Bebauungsplanes
Begründung und Anlagen
Der Rat der Gemeinde Gartow hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Elsebusch beschlossen. Die Änderung zielt darauf ab, dass im dargestellten Plangebiet ein beabsichtigtes Projekt des Deutschen Roten Kreuzes Lüchow- Dannenberg (Erweiterung „Betreutes Wohnen“) zugelassen werden kann. Hier ist insbesondere eine als öffentliche Grün- und Parkanlage festgesetzte Fläche in allgemeines Wohngebiet zu ändern.
Der Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt mit einer einheitlich dick schwarz gestrichelten Linie gekennzeichnet und als Plangebiet beschriftet.
Diese Bauleitplanung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird abgesehen.
Der Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und Artenschutzfachbeitrag wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB hier veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen in der in der Zeit vom
29.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024
während der Dienst-/Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr, zusätzlich: Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05846/ 82-0) im Rathaus Gartow, Springstraße 14, Zimmer EG 3, 29471 Gartow zur Einsicht öffentlich aus.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Sie können per E-Mail an s.willmann@gartow.de übermittelt werden, schriftlich per Post an die o.a. Adresse übermittelt werden oder mündlich im Bauamt zu Protokoll gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Nds. Datenschutzgesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zugestimmt wird. Gemäß Art. 6 Absatz 1 EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt. Auch werden über eingehende Stellungnahmen und Äußerungen in öffentlichen Sitzungen der Ratsgremien beraten und entschieden.