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Bebauungsplan Elsebusch - 5. Änderung und Erweiterung

zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes Auf den Kämpen - 2. Änderung und Erweiterung

a) Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

b) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §13a (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB

Entwurf des Bebauungsplanes

Begründung und Anlagen

Der Rat der Gemeinde Gartow hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Elsebusch beschlossen. Die Änderung zielt darauf ab, dass im dargestellten Plangebiet ein beabsichtigtes Projekt des Deutschen Roten Kreuzes Lüchow- Dannenberg (Erweiterung „Betreutes Wohnen“) zugelassen werden kann. Hier ist insbesondere eine als öffentliche Grün- und Parkanlage festgesetzte Fläche in allgemeines Wohngebiet zu ändern.

Der Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt mit einer einheitlich dick schwarz gestrichelten Linie gekennzeichnet und als Plangebiet beschriftet.

Diese Bauleitplanung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird abgesehen.

Der Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und Artenschutzfachbeitrag wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB hier veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen in der in der Zeit vom

29.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024

während der Dienst-/Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung (Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr, zusätzlich: Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache unter 05846/ 82-0) im Rathaus Gartow, Springstraße 14, Zimmer EG 3, 29471 Gartow zur Einsicht öffentlich aus.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Sie können per E-Mail an s.willmann@gartow.de übermittelt werden, schriftlich per Post an die o.a. Adresse übermittelt werden oder mündlich im Bauamt zu Protokoll gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Nds. Datenschutzgesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zugestimmt wird. Gemäß Art. 6 Absatz 1 EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt. Auch werden über eingehende Stellungnahmen und Äußerungen in öffentlichen Sitzungen der Ratsgremien beraten und entschieden.

Kommentare zum Inhalt
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S. Willmann schrieb am 19.11.2024 um 07:30 Uhr:
Sehr geehrte Frau und Herr Topeters, vielen Dank für Ihre Anregung bzgl. der Auslegung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Elsebusch. In der Tat ist den Ratsmitgliedern die Situation in der Waldbadstraße präsent. Dass ein Gehweg in der Planung des Bebauungsplans zum jetzigen Zeitpunkt keine Berücksichtigung findet, hat jedoch seine Gründe. Ich hoffe allerdings, Sie damit beruhigen zu können, dass die Politik beabsichtigt, einen Gehweg nach Fertigstellung des DRK-Neubaus zu realisieren. Die Linden an der Waldbadstraße sollen in jedem Fall erhalten bleiben, sofern aus Gründen der Verkehrssicherheit nichts dagegen steht Mit freundlichen Grüßen i.A. Willmann
Ernst u. Ellen Topeters schrieb am 17.11.2024 um 16:19 Uhr:
Hallo, habe mit Interesse den Bebauungsplan Elsebusch -5 Änderung und Erweiterung- gelesen. Ich vermisse schon bei der ersten Einsicht einen Fußweg an der Waldbadstraße. Der heutige Zustand ist schon Katastrophal für die Fußgänger, da der Verkehr in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat . Durch den Neubau des Kindergartens ist mit weiterem Zugang des Verkehrs zu rechnen. Schön, dass das Bad und der Campingplatz gut angenommen werden, aber auch dadurch kommen mehr Autos. Vielleicht könnte auch bei der Neubebauung die Natur mehr berücksichtigt werden, damit das Gelände nicht so kahl aussieht, wie die Erstbebauung. Außerdem hoffen wir, dass die Linden an der Strasse erhalten bleiben.
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