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Regionalplanung

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An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Dazu zählen zum Beispiel Wohnen und Gewerbe, Verkehrswege (Straßen und Schienen), Leitungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, Rohstoffgewinnung sowie Erholungsnutzung. Gleichzeitig sind die natürlichen Lebensgrundlagen (Wasserhaushalt, Tier- und Pflanzenwelt, Klima/Luft sowie Boden) zu erhalten und zu sichern.
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Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2004

Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Landkreis in Grundzügen festgelegt. Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln, d.h. die Vorgaben des LROP sind zu beachten und für den Landkreis zu konkretisieren (§ 13 Abs. 2 ROG sowie § 5 NROG). Darüber hinaus kann das RROP eigene gebietsspezifische Planungsziele enthalten. Hierfür sind die verschiedenen Belange nach sorgfältiger Prüfung gegeneinander und untereinander abzuwägen und im Ergebnis sind Ziele und Grundsätze der Raumordnung in textlicher oder zeichnerischer Form im RROP festzulegen (§ 7 ROG). Das RROP hat für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, wie zum Beispiel für die Bauleitplanung der Gemeinden oder die Standortfindung für Windparks, eine steuernde bzw. bindende Wirkung. Das bedeutet, dass bei solchen Planungen und Maßnahmen, die Ziele des RROP verbindlich zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung in nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind (§ 4 ROG).

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2004 des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist am 15.12.2004 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um eine Satzung des Landkreises, die durch den Kreistag beschlossen worden ist und besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung sowie einer Begründung.

Dokumente zum Herunterladen:

1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung

Um den Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende nachzukommen, hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2004 mit einem sachlichen Teilabschnitt „Windenergienutzung" geändert. Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 des Landkreises Lüchow-Dannenberg, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung (1. Änderung des RROP 2004) als Satzung beschlossen. Mit Verfügung vom 10.05.2019 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg die Satzung mit Maßgaben genehmigt. Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist den Maßgaben mit Beschluss vom 24.06.2019 beigetreten. Die Maßgaben wurden in die am 17.12.2018 vom Kreistag beschlossene 1. Änderung des RROP 2004 eingearbeitet. Mit Bekanntmachung vom 29.06.2019 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung ist die 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung in Kraft getreten.

Dazu werden hier folgende Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt:

  1. Satzung über die 1. Änderung des RROP 2004 mit Beschreibender Darstellung
  2. Zeichnerische Darstellung
  3. Begründung (Begründung der Plansätze und allgemeine Begründung)                   
  4. Umweltbericht                   
  5. Zusammenfassende Erklärung                   
  6. Rechtsbehelfsbelehrung
  7. Bekanntmachung

Verlauf des Verfahrens:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat am 07.02.2013 die allgemeinen Planungsabsichten zur 1. Änderung des RROP 2004 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt und darüber hinaus die Träger öffentlicher Belange unterrichtet (§ 3 Abs. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz, NROG). Damit begann das RROP-Änderungsverfahren zum sachlichen Teilabschnitt „Windenergienutzung" förmlich.

Der Entwurf der 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung, wurde vom 23.05.2016 bis 11.07.2016 öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die öffentlichen Stellen beteiligt. Als Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen wurden wesentliche Änderungen am Entwurf der 1. Änderung des RROP 2004 vorgenommen, so dass ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt werden musste. Der überarbeitete Entwurf 2018 der 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung wurde vom 16.04.2018 bis zum 18.05.2018 öffentlich ausgelegt. Parallel wurden wiederum die öffentlichen Stellen beteiligt. Die Prüfung der eingebrachten Anregungen und Bedenken machte es an einzelnen Stellen erforderlich, die Begründung bzw. den Umweltbericht anzupassen. Eine Änderung der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung des Entwurfs der 1. Änderung des RROP 2004 vom Januar 2018 war nach dem zweiten Beteiligungsverfahren jedoch nicht notwendig. Im Rahmen der Bearbeitung der Abwägungen wurde am 06.11.2018 ein Erörterungstermin durchgeführt, zu dem die gemäß § 3 NROG erforderlichen Träger Öffentlicher Belange eingeladen wurden. Die Ergebnisse des Erörterungstermins führten nicht dazu, dass der Entwurf erneut geändert werden musste.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung, als Satzung beschlossen. Mit Verfügung vom 10.05.2019 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg die Satzung mit Maßgaben genehmigt. Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist den Maßgaben mit Beschluss vom 24.06.2019 beigetreten. Mit Bekanntmachung vom 29.06.2019 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung ist die 1. Änderung des RROP 2004 sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung in Kraft getreten.

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg arbeitet derzeit an der Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Das neu aufgestellte RROP soll das gültige RROP des Landkreises aus dem Jahr 2004 ablösen. Auf dieser Seite wird über den aktuellen Verfahrensstand und die bisherigen Verfahrensschritte informiert.

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Am 10.12.2014 hat der Landkreis die allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des RROP in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht und darüber hinaus die Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Damit hat das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP förmlich begonnen.

Scoping

Die Neuaufstellung des RROP ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz besteht damit die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Im Zuge dessen ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts festzulegen (Scoping). Dazu wurden die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, im ersten Quartal 2019 beteiligt. Die danach eingegangenen Stellungnahmen fließen bei der Erarbeitung des Umweltberichtes ebenfalls mit ein.

Arbeiten zur Erstellung des RROP-Entwurfes

Nachdem in der Zwischenzeit die 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung erarbeitet wurde, die am 29.06.2019 in Kraft getreten ist, erfolgen derzeit die weiteren Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP.

Eine wichtige Grundlage stellen dabei Untersuchungen zu einzelnen Themen dar, wie z.B. das Wohnraumentwicklungskonzept, das gemeinsam mit den drei Samtgemeinden beauftragt wurde und dem Fachausschuss Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft (BRW) in seiner Sitzung am 07.07.2022 vorgestellt wurde  [https://ratsinfo.luechow-dannenberg.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=3301]. Darüber hinaus wird gegenwärtig der Landschaftsrahmenplan in Verantwortung der unteren Naturschutzbehörde erarbeitet und als wesentliche naturschutzfachliche Grundlage bei der Neuaufstellung des RROP berücksichtigt.

Ein zentraler Punkt der Neuaufstellung ist die Anpassung der Regelungen zur Windenergienutzung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wesentlich sind die Änderungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP), die am 17.09.2022 in Kraft getreten sind. Außerdem sind die Anforderungen der umfangreichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene seit Juli 2022 zum Ausbau der Windenergienutzung zu beachten. Danach sind in Niedersachsen bis Ende 2032 mindestens 2,2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen (§ 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz). Niedersachsen plant vor diesem Hintergrund per Gesetz zu regeln, wieviel Flächen für die Windenergienutzung in den Regionalplänen der einzelnen Landkreise ausgewiesen werden sollen. Zur Festlegung dieser Teilflächenziele hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Windflächenpotenzialstudie in Auftrag gegeben, in der auf Basis verschiedener Kriterien für alle Planungsregionen die Flächenpotentiale für die Windenergienutzung ermittelt werden. Dabei ist zu beachten, dass die in der Studie ermittelten Flächen lediglich einer rechnerischen Bemessung der Potenziale in den einzelnen Landkreisen dienen. Es ergeben sich daraus für die Planungsträger keine räumlichen Vorgaben zur Flächenfestlegung für die Windenergienutzung.

Auf dieser Webseite wird informiert, sobald ein Entwurf des RROP für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegt.