Der Landkreis Lüchow-Dannenberg arbeitet derzeit an der Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Das neu aufgestellte RROP soll das gültige RROP des Landkreises aus dem Jahr 2004 ablösen. Auf dieser Seite wird über den aktuellen Verfahrensstand und die bisherigen Verfahrensschritte informiert.
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Am 10.12.2014 hat der Landkreis die allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des RROP in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht und darüber hinaus die Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Damit hat das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP förmlich begonnen.
Scoping
Die Neuaufstellung des RROP ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz besteht damit die Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Im Zuge dessen ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts festzulegen (Scoping). Dazu wurden die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, im ersten Quartal 2019 beteiligt. Die danach eingegangenen Stellungnahmen fließen bei der Erarbeitung des Umweltberichtes ebenfalls mit ein.
Arbeiten zur Erstellung des RROP-Entwurfes
Nachdem in der Zwischenzeit die 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung erarbeitet wurde, die am 29.06.2019 in Kraft getreten ist, erfolgten anschließend die weiteren Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP.
Als Grundlage für den Entwurf des RROP dienten unter anderem die folgenden Fachgutachten:
Eine weitere wesentliche Grundlage für den Entwurf des RROP stellte der Landschaftsrahmenplan dar, der hier zu finden ist.
Ein zentraler Punkt bei der Erarbeitung des RROP-Entwurfes war die Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Planung der Windenergienutzung. Wesentlich sind die Änderungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP), die am 17.09.2022 in Kraft getreten sind und die Anforderungen der umfangreichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene seit Juli 2022 zum Ausbau der Windenergienutzung. Danach sind in Niedersachsen bis Ende 2032 mindestens 2,2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen (§ 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz). Niedersachsen hat vor diesem Hintergrund mit dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 17.04.2024 (NWindG) festgelegt, wieviel Flächen für die Windenergienutzung in den Regionalplänen der einzelnen Landkreise ausgewiesen werden sollen.
Der Entwurf des RROP, Stand Juli 2024, ist jetzt fertiggestellt. Er wird in den Sitzungen des Fachausschusses Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft am 05.08.2024 sowie am 08.08.2024 öffentlich vorgestellt (s. Sitzungsvorlage Nr. 2024/070). Der Entwurf des RROP - bestehend aus Beschreibender Darstellung, Zeichnerischer Darstellung und Begründung – ist im Bürgerinformationssystem unter der Sitzung des Fachausschusses Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft am 05.08.2024 abrufbar: hier.
Im Zuge der Erarbeitung des RROP-Entwurfes erfolgt eine Umweltprüfung. Die Bearbeitung des Umweltberichts wird noch bis Ende 2024 in Anspruch nehmen. Anschließend soll das förmliche Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.