Der Landkreis Lüchow-Dannenberg arbeitet derzeit an der Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Das neu aufgestellte RROP soll das gültige RROP des Landkreises aus dem Jahr 2004 ablösen. Auf dieser Seite wird über den aktuellen Verfahrensstand und die bisherigen Verfahrensschritte informiert.
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Am 10.12.2014 hat der Landkreis die allgemeinen Planungsabsichten für die Neuaufstellung des RROP in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht und darüber hinaus die Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Damit hat das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP förmlich begonnen.
Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP
Nachdem in der Zwischenzeit die 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt Windenergienutzung erarbeitet wurde, die am 29.06.2019 in Kraft getreten ist, erfolgen derzeit die weiteren Arbeiten zur Neuaufstellung des RROP.
Eine wichtige Grundlage stellen dabei Untersuchungen zu einzelnen Themen dar, wie z.B. das Wohnraumentwicklungskonzept, das gemeinsam mit den drei Samtgemeinden beauftragt wurde und dem Fachausschuss Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft (BRW) in seiner Sitzung am 07.07.2022 vorgestellt wurde [https://ratsinfo.luechow-dannenberg.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=3301]. Darüber hinaus wird gegenwärtig der Landschaftsrahmenplan in Verantwortung der unteren Naturschutzbehörde erarbeitet und als wesentliche naturschutzfachliche Grundlage bei der Neuaufstellung des RROP berücksichtigt.
Ein zentraler Punkt der Neuaufstellung ist die Anpassung der Regelungen zur Windenergienutzung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wesentlich sind die Änderungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP), die am 17.09.2022 in Kraft getreten sind. Außerdem sind die Anforderungen der umfangreichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene vom Juli 2022 zum Ausbau der Windenergienutzung („Sommerpaket“) sowie ggf. weiterer rechtlicher Regelungen (z.B. zur Umsetzung der Flächenbeitragswerte in Niedersachsen) zu beachten.
Auf dieser Webseite wird informiert, sobald ein Entwurf des RROP für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegt. Das Beteiligungsverfahren soll möglichst im 2. Halbjahr 2023 begonnen werden.