Benachbarte Grundstücke können sich zu einer Abfallgemeinschaft zusammenschließen, für die ein der Personenzahl entsprechend großer Abfallbehälter beim Landkreis anzumelden ist. Dies gilt auch für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen.
Die Abfallsatzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg schreibt für bewohnte Grundstücke ein Abfallbehältervolumen von 20 Litern in festen Abfallbehältern je Bewohner und 14-tägigem Entleerungsrhythmus vor. Der kleinste Abfallbehälter, der den Grundstückseigentümern/-innen vom Landkreis zur Verfügung gestellt wird, hat ein Volumen von 60 Litern, ist also für drei Personen gedacht. Der Landkreis stellt Abfallbehälter für die Entsorgung von Hausmüll in folgenden Größen leihweise zur Verfügung: 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter.
Bei dem freiwilligen Zusammenschluß zu einer Abfallgemeinschaft muß ein verantwortlicher Ansprechpartner benannt werden, der für die Bezahlung der Abfallgebühren zuständig ist. Jeder Zusammenschluß spart mindestens eine Grundgebühr. Der Zusammenschluß von zwei 1-Personen-Haushalten oder von einem 1-Personen-Haushalt mit einem 2-Personen-Haushalt kann auch bei den Leerungskosten Einsparmöglichkeiten erbringen.
Mieterinnen und Mieter müssen ihre Änderungswünsche den Grundstückseigentümern/-innen mitteilen, da nur sie die Ummeldung von Abfallbehältern verantwortlich vornehmen können.
Wenn Sie eine Abfallgemeinschaft gründen wollen, füllen Sie bitte das Formular "Bildung einer Abfallgemeinschaft" aus (Sie finden es im Formularservice unter dem Stichwort "Abfall") und schicken es an den
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst Abfallwirtschaft
Altmarkstr. 9
29439 Lüchow (Wendland)
Bei Fragen hilft die Abfallberatung gerne weiter: Tel.: 05841/ 951-23, Fax: 05841/951-51, E-mail: abfallberatung@luechow-dannenberg.de