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Veranstaltungsgenehmigungen

Wer eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen plant, muß hierfür eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einholen.

Laufveranstaltung in LüchowDas gleiche gilt für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden, sich aber auf den Straßenverkehr auswirken können. Für beide Veranstaltungsarten ist eine (Veranstaltungs-)Haftpflichtversicherung erforderlich.

Folgende Veranstaltungen kommen hierfür beispielweise in Betracht:

  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Radtouristikausflüge
  • Umzüge beim Schützenfest u. ä.
  • Volksläufe
  • Marathon
  • Märkte
  • Filmaufnahmen
  • Kulturelle Landpartie

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind verkehrsüblich und somit nicht erlaubnis- aber anzeigepflichtig.

Der Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich, per Fax an 05841/120-88360 oder per E-Mail als PDF-Datei an baustellen@luechow-dannenberg.de einzureichen.

Die erforderlichen Antragsformulare können Sie hier herunterladen:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist für Veranstaltungen an bzw. auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für den gesamten Bereich der Samtgemeinde Gartow zuständig.

Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 36 - Straßenverkehr
Tel.: 05841 / 120-713
E-Mail: strassenverkehr@luechow-dannenberg.de

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