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Verloren & Gefunden

  • Haben Sie etwas verloren oder etwas gefunden und wissen nicht, wohin damit?
  • Haben Sie ein Tier (Hund o. a.) aufgegriffen, welches offensichtlich entlaufen bzw. nicht zuzuordnen ist oder suchen Sie Ihr Haustier?

Fundsachen werden entgegen genommen, verwahrt und ggf. an den die Eigentümerin/den Eigentümer oder - nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten - an die Finderin/den Finder ausgehändigt.

Rechts finden Sie den richtigen Ansprechpartner.

Unter "Aktuelles" erhalten sie Informationen über Fundtiere, die sich zurzeit bei den Samtgemeinden befinden.

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