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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Anschrift

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