Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.
Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung
Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über das Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (goAML). Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.
Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen abgegeben.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.
Bundesministerium der Finanzen